Meldung Radio Prag 2004-02-24-20:26
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Gesetz schätzt Verdienst von Präsident Bene
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Ein Sondergesetz wird höchstwahrscheinlich die Verdienste des zweiten
tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Bene in der
tschechischen Rechtsordnung verankern. Die untere Parlamentskammer hat am Dienstag mit 118
Stimmen von 183 anwesenden Abgeordneten ein Gesetz verabschiedet, das einen einzigen Satz
beinhaltet: Edvard Bene hat sich um den Staat
verdient gemacht. Dafür stimmten die überwiegende Mehrheit der
Sozialdemokraten, bis auf eine Ausnahme alle Kommunisten sowie einige Bürgerdemokraten.
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Sollten wir uns das vielleicht zum
Vorbild nehmen und einem gewissen Herrn A. H. aus Österreich einen Platz auf dem
Kaminsims einräumen, ihn in unserer Rechtsordnung verankern?
Bewahre uns Gott vor solcher Bosheit und Blindheit!
Es ist grad schlimm genug, daß die alte Haupt- und Königsstadt (Ost)-Preußens immer
noch verdammt ist, den Namen eines der schlimmsten Massenmörders Rußlands zu tragen.
Ist Tschechien noch zu retten?
ML 2004-02-24
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Posselt: Bene-Ehrung verhöhnt Millionen von Opfern
München. Scharfe Kritik am Beschluß des tschechischen Parlamentes,
den früheren tschechoslowakischen Staatspräsidenten Edvard
Bene durch ein Sondergesetz zu ehren, hat der CSU-Europaabgeordnete Bernd
Posselt, Bundesvorsitzender der Sudetendeutschen Landsmannschaft, geübt. Dies sei eine
Verhöhnung von Millionen von Opfern, denn Bene war nicht nur verantwortlich
für die Vertreibung und Entrechtung von Millionen von Sudetendeutschen und Magyaren,
sondern er lieferte zudem Tschechen und Slowaken für Jahrzehnte an die sowjetische
Gewaltherrschaft aus.
Posselt appellierte an den tschechischen Senat und an Staatspräsident Klaus, die der
Vorlage noch zustimmen müssen, dieses reaktionäre, vergangenheitsorientierte und
nationalistische Gesetz zu stoppen, das ein miserabler Start der Tschechischen Republik in
der Europäischen Union wäre.
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Bund der Vertriebenen
Pressemitteilung 2004-02-26-15:29
Bene-Ehrung durch das tschechische Parlament unfaßbar
Zum Beschluß des tschechischen Parlaments, den früheren tschechischen Staatspräsidenten Bene zu ehren, erklärt die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, MdB:
Die Ehrung des früheren tschechischen Staatspräsidenten Edvard Bene durch das tschechische Parlament ist für die Opfer dieses Präsidenten unerträglich. Nicht nur für die Sudetendeutschen wird sein Name immer mit der Massenvertreibung und dem Tod von rund 250 000 Menschen verbunden bleiben. Seine berüchtigten Dekrete haben Leid und Elend über viele Menschen gebracht.
Bene war ein extremer Nationalist, der einen Nationalstaat unter Führung der Tschechen ohne die deutsche und ungarische Volksgruppe umsetzte. Die Umwandlung eines aus vielen Nationalitäten bestehenden Staatsgebildes in einen reinen Nationalstaat wurde von ihm barbarisch vorangetrieben. Der Brünner Todesmarsch und das Massaker von Aussig stehen als grauenhafte Beispiele für das Leiden unschuldiger Menschen unter seiner Verantwortung. Bene würde nach dem heutigen Menschenrechtsstandard vor den Internationalen Strafgerichtshof gestellt werden.
Es ist unfaßbar, daß fast 60 Jahre nach Ende des 11. Weltkrieges das tschechische Parlament mehrheitlich mitleidlos in den menschenrechtsfeindlichen Schützengräben der Vergangenheit verharrt.
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Radio Prag 2004-02-27
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Klaus beschwerte sich bei Klestil wegen Aussagen der Sudetendeutschen
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Die Ehrung des tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Benes durch das Prager Parlament
belastet laut Fischer nicht das bilaterale Verhältnis.
Beide Länder sollten sich im Sinne der Aussöhnungserklärung von 1997 auf die Zukunft im
gemeinsamen Europa konzentrieren, appellierten Fischer und sein tschechischer Amtskollege
Cyril Svoboda.
Hingegen beschwerte sich der tschechische Präsident Vaclav Klaus am Freitag in einem
Brief bei seinem österreichischen Amtskollegen Thomas Klestil für Kritik aus Wien an der
Ehrung. Verschiedene Aussagen der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich seien
"unglaublich", sagte der Sprecher von Klaus.
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Sudetendeutsche empört über Prag
München (ddp) Scharfe Kritik an Tschechien ist am Wochenende auf
der Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft in München laut geworden.
Spitzenvertreter der Organisation äußerten sich am Samstag empört über das Prager
Festhalten an den so genannten Bene-Dekreten zur Vertreibung der Sudetendeutschen
nach dem Zweiten Weltkrieg. Die bayerische Landtags-Vizepräsidentin Barbara Stamm (CSU)
betonte in einem Grußwort, Tschechien verstoße derzeit gegen die Kriterien für die
EU-Beitrittskandidaten.
Eine große Mehrheit bestätigte die Doppelspitze der Sudetendeutschen im Amt.
Bundesvorsitzender bleibt der CSU-Europaabgeordnete Bernd Posselt, Sprecher ist weiter der
frühere bayerische Landtagspräsident Johann Böhm (CSU). Böhm verwies darauf, daß der
frühere Staatspräsident Edvard Bene die treibende Kraft bei der Verfolgung
der Deutschen gewesen sei. Dennoch habe das tschechische Parlament nun ein Gesetz
beschlossen, wonach sich Bene um den Staat verdient gemacht habe. Böhm
sagte: Ethnische Säuberung auf dem Balkan durch die westliche
Rechtsgemeinschaft bekämpft wurde in der Tschechischen Republik also als
Instrument anerkannt, durch das man sich um den Staat und die Volksgemeinschaft bleibende
Verdienste erwerben kann. Wenn sich Tschechien weiter zu immer noch
fortwirkenden Unrechtsakten bekenne, dann könne es nicht integrierter Teil der
europäischen Rechtsgemeinschaft sein.
Quelle: Süddeutsche Zeitung (2004-03-01)
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BAYERN-intern SCHNELLINFORMATION der SUDETENDEUTSCHE LANDSMANNSCHAFT LANDESGRUPPE BAYERN
Dieter Max 81669 München Hochstrasse 8 max@sudeten-by.de
26. Februar 2004
Dr. Rudolf Hilf
DER STAAT, DER SICH SELBST AN DEN PRANGER STELLT
Ende Juni 2003 habe ich unter diesem Titel in der Sudetenpost in Linz
und im Bayern intern Artikel geschrieben, und zwar anläßlich einer
tschechischen Regierungserklärung zum Ergebnis des tschechischen Referendums zum Beitritt
der Republik in die Europäische Union und zum Vorschlag der Regierung an das
Parlament des Staates, man möge Edvard Bene mit der berühmten höchsten
altrömischen Formel für einen Staatsbürger ehren:
Edvard Bene hat sich um den Staat verdient
gemacht.
Das Gesetz, das damals mit 124 gegen 11 Stimmen beschlossen wurde, sollte feierlich am 28. Oktober 2003, dem Staatsfeiertag, beschlossen und verkündet werden. Es verschwand zunächst in den Archiven, um den Aufnahmeprozeß der CR in Brüssel, Straßburg und vor allem Rückwirkungen in Österreich nicht zu gefährden. Gestern, am Faschingsdienstag, hat man diese Verschlußsache wieder ans Tageslicht geholt, d. h. am 24. Feber 2004 hat das Prager Parlament dieses Gesetz erneut mit 118 von 183 anwesenden Abgeordneten verabschiedet. Dafür stimmten die überwiegende Zahl der Sozialdemokraten, bis auf eine Ausnahme alle Kommunisten sowie einige Bürgerdemokraten (Radio Prag)
Nachdem nun der Beitritt der Tschechischen Republik zur EU in Straßburg,
wenngleich mit der geringsten Stimmenzahl unter den 10 Mitgliedskandidaten, beschlossen
wurde;
nachdem die Resolution des Europäischen Parlaments vom April 1999,
fortbestehende Gesetze und Dekrete und Gesetze aus den Jahren 1945 und 1946
aufzuheben, soweit sie sich auf die Vertreibung einzelner Volksgruppen beziehen
durch die vom Europäischen Parlament bestellten Gutachter ohne Widerspruch
des Hohen Hauses ausgehebelt wurden; und
nachdem das in den Parlamenten Deutschlands und Österreichs ohne Widerspruch über
die Bühne gegangen ist und nur der Schirmherr der Volksgruppe, Ministerpräsident Edmund
Stoiber, seine Abgeordneten verpflichtete, mit Nein zu stimmen,
sah Prag die Zeit für gekommen an, das lügnerische Spiel zu vollenden: Es erhält der Mann, wenn auch posthum, die höchste Auszeichnung, die vorher nur der Staatsgründer Tomas Garigue Masaryk kurz vor seinem Tode erhielt. D. h. der Mann, der aus Rache für München seit 1939 die Vertreibung der sudetendeutschen Volksgruppe betrieb und durchsetze, ein Verbrechen, das so wie es geplant und geschehen ist, in einem ganzen Jahrtausend der Geschichte der böhmischen Länder nicht vorgekommen ist; der Mann, der nach dem Zweiten Weltkrieg ein Drittel der Einwohner der böhmischen Länder, die ihm von den Alliierten übergeben waren, mit Zwang und Gewalt vertrieb und das obendrein von Europa indirekt legalisieren ließ, wird nach dem Beitritt zur EU ausgezeichnet wie kein anderer.
Man sollte wissen, daß über Verbrechen solcher Art kein Gras wächst und daß für uns in den beiden Staaten Deutschland und Österreich niemand mehr wählbar sein wird, der dazu schweigt. Gegenüber einem Staat, der sich so unverfroren selbst an den Pranger stellt, bleibt die Tür zugeschlagen
Dr. Hilf ist Heimatpolitischer Referent der SL-Landesgruppe Bayern und Mitglied des Sudetendeutschen Rates.
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Vertreiber darf man nicht feiern
Die tschechische Republik wird in wenigen Monaten feierlich und endgültig in die
Europäische Union aufgenommen.
Was bewegt in diesem Moment 118 von 183 Mitglieder des tschechischen Abgeordnetenhauses,
ein Gesetz zu beschließen, das den hoch umstrittenen tschechischen Präsidenten Edvard Bene dem großen Staatsmann Tomas Masaryk gleichstellt?
Den ehrte man zu seinem 85. Geburtstag mit dem knappen Satz, er habe sich um den Staat
verdient gemacht.
Den selben Satz hat das Abgeordnetenhaus jetzt für Bene beschlossen.
Bene war der Organisator einer groß angelegten ethnischen Säuberung. Seine Schuld
liegt in der völlig unbeirrten Unterordnung jeder seiner Handlungen unter ein einziges,
fragwürdiges Ziel. Am Schluß hatte es sich auf die Zwangsvorstellung eines homogenen
tschechischen Nationalstaates verengt.
Für dieses Ziel verriet er die Polen, vertrieb er die Deutschen und Magyaren und lieferte er sein eigenes Volk nolens volens und in tiefer Enttäuschung über den Verrat der Westmächte beim Münchner Abkommen 1938 an die Kommunisten und die Sowjetunion aus.
Über die Rolle dieses gebildeten, aber engen und nationalistischen Mannes mögen die Geschichtsschreiber urteilen. Einer seiner Gegenspieler war Hitler; das erklärt manche seiner in heutiger Sicht verbrecherischen Entscheidungen. Aber es kann kein Zweifel daran bestehen, dass er eben nicht 500 000 deutsche Nazis vertrieb, sondern jeden Deutschen, die übrig gebliebenen deutschen Juden und Antifaschisten eingeschlossen. Die Entfesselung des Mobs gegen die Sudetendeutschen zwischen Mai und September 1945 hat er billigend in Kauf genommen. Drei Millionen Deutsche wurden vertrieben, 15 000 bis 30 000[*] getötet. Was bringt ein demokratisches Parlament dazu, solch einen Mann jetzt in höchsten Tönen zu loben?
Es ist historischer Trotz und opportunistische Nachgiebigkeit gegenüber nationalistischen Gefühlen. Das Europaparlament, die österreichische Regierung und sudetendeutsche Interessenverbände haben die Aufhebung einiger der Dekrete des Exilpräsidenten Bene gefordert, die die Kollektivschuld der Deutschen und der Magyaren festschrieben. Die Mehrheit der politischen Klasse in Prag gibt einer Stimmung im Volk nach, die die Vertreibung auch heute noch für legal und legitim hält.
Selbstverständlich muß Tschechien trotz dieser törichten Provokation in die EU aufgenommen werden, und nicht nur, weil alle Entscheidungen längst gefallen sind. Daß der deutsche Außenminister allerdings ausdrücklich zu Protokoll gibt, daß die Ehrung von Bene das Verhältnis zwischen Deutschland und Tschechien nicht belaste, ist Liebedienerei. Auch neuen EU-Staaten sollte klar gemacht werden, daß man Vertreiber nicht feiert.
Der Autor ist Professor für Kommunikationswissenschaft in St. Gallen.
(07.03.2004 | 18:03 Uhr)
Quelle: Aachener Zeitung 2004-03-08
* Zusatzbemerkung:
Eigentümlich ist folgende Beobachtung:
Wenn es um Zahlen von Opfern deutscher Mordkommandos geht, werden sie ohne
wissenschaftliche Prüfung hochgezogen. Wenn es umgekehrt darum geht, die Zahl der
deutschen Opfer fremder Gewalt zu nennen, dann werden alle Tricks angewandt, um die Zahlen
zu mindern. Genau wie die Zahl der Bombenopfer in Dresden maßlos untertrieben werden,
genauso ist die hier genannte Zahl wissenschaftlich überhaupt nicht haltbar.
Ein Musterbeispiel der Zählkunst lieferte Jedwabne.
Siehe dort in einem der jüngsten Beiträge!
ML 2004-03-08
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Senat wird Lex Benes höchstwahrscheinlich ablehnen
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Das Gesetz, das den Verdienst des zweiten tschechoslowakischen Präsidenten Edvard
Bene um den Staat würdigt und kürzlich vom Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde,
wird in der oberen Parlamentskammer höchstwahrscheinlich abgelehnt. Es handele sich um
eine politische Proklamation, die nicht im Gesetz verankert werden soll, einigten sich
heute Mitglieder des Verfassungsrechtlichen Ausschusses. Ähnlich wie ihre Kollegen aus
dem Ausschuß für Menschenrechte schlugen sie vor, das sog. Lex Bene
zurückzuweisen. Die Senatoren werden darüber am Donnerstag abstimmen.
Die hier erwartete Ablehnung trat dann tatsächlich ein und wurde von Seiten der
SL, des BdV, der BRUNA und anderen Verbänden mit Gelassenheit aufgenommen. Die
Verantwortlichen in Deutschland sind erleichtert und dankbar, daß im Nachbarland
Tschechien offensichtlich auch ehrenwerte Leute an verantwortlichen Posten sitzen und
nicht nur Zemanner oder Spidlas.
ML 2004-04-04
Die unrühmliche Fortsetzung dieses Politkrimis finden Sie hier.