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GÜNTER VERHEUGEN MITGLIED DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION

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Brüssel, den 13. Mai 2003   

 

Sehr geehrter Herr Lindenthal,

für Ihr Schreiben vom 3. April zu den vom damaligen Präsidenten der Tschechoslowakischen Republik erlassenen Dekreten aus dem Jahre 1945 sowie zu den Kosten der Erweiterung der Europäischen Union danke ich Ihnen.

Zur Finanzierung der Erweiterung ist zu sagen, daß diese im Rahmen des regulären EU-Haushaltes bewältigt werden kann. Der Haushalt der EU macht derzeit weniger als l % des Bruttoinlandsproduktes der EU aus. Die Transfers von jetzigen zu künftigen Mitgliedstaaten werden bei weitem nicht das Volumen der Transfers von Ost- nach Westdeutschland haben. Man muß aber nicht nur über die Kosten der Erweiterung sprechen, sondern auch darüber, was eine Nicht-Erweiterung kosten würde an nicht realisierten Wachstumspotentialen ebenso wie an geringerer Stabilität und Sicherheit. Die Erweiterung der EU und des Binnenmarktes wird bei alten und neuen Mitgliedstaaten zu erhöhtem Wachstum führen. Dies zeigen alle einschlägigen Studien. Diese erweiterungsbedingten Wachstumseffekte werden sich auf diejenigen Mitgliedstaaten konzentrieren, die bereits jetzt eine hohe wirtschaftliche Verflechtung bei Handel und Investitionen mit den künftigen Mitgliedern haben, vor allem Deutschland und Österreich. Die EU hat einen großen Handelsbilanzüberschuß mit den Beitrittsstaaten. Nach neueren Untersuchungen sichern diese Überschüsse allein in Deutschland heute schon dauerhaft rund 100 000 Arbeitsplätze.

Nicht zuletzt sollten wir nicht die wahrhaft historische Dimension dieser Erweiterung aus den Augen verlieren. Freie und demokratische europäische Staaten sind dabei, den Kontinent aus freiem Willen zu vereinen, und sichern damit langfristig Demokratie, Sicherheit und Wohlstand in ganz Europa. Die Erweiterung bringt darüber hinaus handfeste Vorteile für den Umweltschutz und die innere Sicherheit, und sie stärkt die Rolle der Union in der Welt.

Nun zu den tschechoslowakischen Dekreten aus der Nachkriegszeit. Das von Ihnen erwähnte Gutachten von Herrn Prof. Frowein wurde im Auftrag des Europäischen Parlamentes erstellt und gibt daher nicht die Auffassung der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission hat gemeinsam mit der tschechischen Seite eine gründliche Untersuchung dieser Materie vorgenommen. Zu dieser Untersuchung hat die tschechische Seite wertvolle Informationen zur Rechtsprechung, zu Fallregistern und eventuell noch möglichen Fällen sowie zur Rechtsauffassung der Tschechischen Republik beigebracht.

Die Kommission hat ihre „Zusammenfassenden Erkenntnisse“ dieser Untersuchung am 18. Oktober 2002 der Öffentlichkeit vorgestellt, worin sie zu dem Ergebnis kommt, daß die Dekrete aus der Sicht des Gemeinschaftlichen Besitzstandes (acquis communautaire) kein Hindernis für einen Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union darstellen. Eine erneute Anwendung der Dekrete sowie auch des Straffreistellungsgesetzes aus dem Jahre 1946 ist ausgeschlossen. Ich darf Ihnen dieses Dokument beigefügt zu Ihrer freundlichen Kenntnisnahme übersenden.

Dieser rechtlichen Klärung ungeachtet, verbleibt eine moralische und psychologische Dimension. Es ist allerdings nicht ganz leicht, über die insgesamt etwa 140 Dekrete zu diskutieren, von denen die meisten nichts mit den Vertreibungen zu tun haben. Sie werden jedoch auch als Garantie für die Kontinuität des tschechoslowakischen Staates während der Besatzungszeit wahrgenommen. Dies rührt an sehr tiefe und schmerzhafte historische Erfahrungen, insbesondere das Trauma von München. Man muß begreifen, was es bedeutet, daß diese Fragen während 40 langer kommunistischer Jahre nicht frei diskutiert werden konnten, Wenn sich die wiedererstandene tschechische Demokratie noch nicht zu einer auch formalen Aufhebung der Dekrete entschließen konnte, so gründet dies meiner Einschätzung nach teilweise auch in der Sorge angesichts von Forderungen nach einem vermeintlichen „Zurückdrehen der Geschichte“, und einem noch nicht ausreichenden Maß an gegenseitigem Vertrauen. Auf der anderen Seite habe ich den Eindruck, daß diese nicht mehr anwendbaren Dekrete für manche Vertriebene ebenfalls eine überhöhte symbolische Bedeutung bekommen haben. Der legitime Wunsch nach Anerkennung des erlittenen Unrechts scheint sich so sehr an dieses Symbol geheftet zu haben, daß es den Betroffenen schwerfällt, die Erfüllung ihres eigentlichen Anliegens, d. h. die Anerkennung des erlittenen Unrechts, überhaupt wahrzunehmen, solange nicht auch das Symbol beseitigt ist.

Angesichts all dessen kommt es zunächst darauf an, Vertrauen weiter auszubauen. Dazu zählt ein gemeinsamer Blick auf die Geschichte.

Der Fall des Eisernen Vorhangs hat einen vertieften Blick auf die fast zwei Generationen zurückliegenden Ereignisse möglich und nötig gemacht. Zwölf Jahre nach dem Ende des Kommunismus und fast sechzig Jahre nach den Ereignissen werden die Vertreibungen in der unmittelbaren Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg in der Öffentlichkeit zahlreicher europäischer Staaten diskutiert wie kaum jemals zuvor. Gerade die damals Betroffenen haben in dieser Debatte Anspruch auf Gehör. So sprechen die unzähligen Briefe und Aussagen von Zeitzeugen mahnend von leidvollen Erlebnissen, die vielen von uns als ein entferntes Kapitel der Geschichte erschienen sind. Ich begrüße diese historische Aufarbeitung des Geschehenen ganz ausdrücklich. Den düsteren Erfahrungen Europas in den Dreißiger- und Vierzigerjahren des 20. Jahrhunderts muß mit Verantwortung und historischem Verständnis begegnet werden.

Ich habe sehr viel Verständnis für die Opfer von Vertreibungen auf allen Seiten, und ich weiß sehr genau, daß viele dieser Opfer sich zu recht als unschuldig betrachten. Unschuldig an der verbrecherischen Entfesselung des Zweiten Weltkrieges, unschuldig an den Grausamkeiten des Besatzungsregimes, und nicht beteiligt an der aktiven Unterstützung der Naziherrschaft. Gewaltsame Vertreibungen sind immer Unrecht. Es ist aber schwer verständlich, wie man die Vertreibungen von 1945 außerhalb dieses zeitgeschichtlichen Kontextes betrachten kann. Der Krieg ist eine furchtbare Geißel der Menschheit und trifft immer zahllose Unschuldige. Man kann seine Folgen niemals durch rechtliche oder materielle Schritte ganz beseitigen.

Tod, zerstörte Existenzen, geraubtes Lebensglück – es ist leider schlicht unmöglich, den Opfern volle Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Sie schreiben sehr viel zu den materiellen Verlusten des Zweiten Weltkrieges. Wollte man heute alles Unrecht dieses Krieges zu „korrigieren“ suchen, so wäre dies für Europa, aber – und dies sage ich als deutscher Staatsbürger – insbesondere auch für Deutschland verheerend!

Worauf es heute vielmehr ankommt, ist, durch ein partnerschaftliches Miteinander der Völker wenigstens eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Europa bietet uns dafür eine großartige Chance. Europa ist ein politisches Projekt der Versöhnung. Europa wird gebaut für das Heute und das Morgen unserer Kinder. Aber es kann nicht die Aufgabe der Europäischen Union sein, die äußerst komplexe und leidbefrachtete Geschichte dieses Kontinents „zu klären“. Entscheidend ist, daß die Beitrittsstaaten jetzt und in Zukunft die Prinzipien der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit achten. Wir sollten Europa nicht mit einer Historikerkommission verwechseln, von denen es dankenswerterweise viele gibt.

Eine restlose „Aufarbeitung“ der Geschichte gibt es nicht, da dies ein nicht abschließbarer Prozeß ist. Viele Mitgliedstaaten der Union haben sich damit nicht leicht getan; und auch in Deutschland sind historische Forschung und öffentliche Vergewärtigung der in Frage stehenden, wohl dunkelsten Epoche unseres Kontinents weiterhin sehr rege.

In der Tschechischen Republik ist ein Diskussionsprozeß über die eigene Geschichte in Gang gekommen, der durch die Drückungen der kommunistischen Zeit lange verhindert worden war. Aber schon 1997 hat die Tschechische Republik in der „Deutsch-Tschechischen Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung“ sehr klare Worte gefunden:

Die Tschechische Republik hat damit ihr Bedauern über damals zugefügtes Leid und Unrecht in unmißverständlicher Weise ausgedrückt. Anläßlich des 64. Jahrestages der Besetzung der Tschechoslowakei am 15. März 1939 hat der neue tschechische Präsident Vaclav Klaus Deutsche und Tschechen zu Versöhnung und Freundschaft aufgerufen:

„Am 15. März 1939 verlor unser Land die Selbständigkeit und für mehrere Jahre herrschte hier der Nazi-Terror. Dieser griff auf eine tragische Weise in das Leben der Bürger der ehemaligen Tschechoslowakei ein, und das ohne Rücksicht auf deren individuelle Handlungen, Weltanschauungen, Einstellungen oder eventuelle Schuld. Der Terror griff zuerst ein in die Schicksale der Tschechen und anderer Nationalitäten, die in unserem Lande lebten, und letztlich – in der Form von Nachkriegsabschiebungen – auch der tschechischen Deutschen.
Diese Ereignisse, voll von Gewalt und menschlichen Tragödien, prägten viele Generationen, und das Gefühl des Unrechts überlebt in den Köpfen einer Reihe von Menschen bis heute.
In der Tschechischen Republik und auch in Deutschland sollten wir dazu in der Lage sein, uns selbst sagen zu können: dieses ist geschehen, heute ändern wir die Geschichte nicht mehr, unter heutigem Gesichtspunkt handelte es sich um Taten, die inakzeptabel sind. Wenden wir uns an die Zukunft und unterstützen die Schritte, die die Grundlage für eine gemeinsame Zusammenarbeit, Freundschaft und Verständnis bilden.“

Ich habe eine Bitte an Sie. Ergreifen Sie diese ausgestreckte Hand! Versöhnung zu verweigern wäre nicht die richtige Antwort. Ich bin überzeugt. daß ein erfolgreicher Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union die beste Voraussetzung ist, um den Geist der partnerschaftlichen europäischen Zusammenarbeit in einer erweiterten Union dauerhaft und zum besten Nutzen aller fruchtbar zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Günter Verheugen

 

 

Anmerkungen des Empfängers:

Hier sollte es wohl „von West- nach Mitteldeutschland“ heißen, denn von Osten nach Westen ist ja wahrlich nicht viel transferiert worden.

In Bezug auf das „Frowein-Gutachten“ konstruiert der Schreiber des Briefes einen Gegensatz zwischen der Eurpäischen Kommission und dem Europäischen Parlament. Der Unterton degradiert das Parlament zu einem minderwertigen Gebilde. Ich erinnere daran, daß die 626 Abgeordneten des Europarlamentes in allgemeiner, gleicher, geheimer, freier Wahl bestimmt werden, und daß die Kommission (gleichsam die Regierung bzw. ihr Vorläufer) dem Parlament zur Rechenschaft verpflichtet ist. Ich halte es für ein Unding, daß das Parlament die Abschaffung der Beneš-Dekrete fordert, die Kommission sich aber mit den Rechtsnachfolgern der Vertreiberstaaten zusammensetzt und sich deren Raubsicherungsstrategien zu eigen macht.

Hier wird ein Gegensatz konstruiert zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission. Sollte nicht gerade in den Anfängen der Europäischen Einigung die Kommission, also die „Regierung“ peinlichst genau auf die Vorgaben des Parlaments achten? Daß sich hier die Kommission anscheinend ganz bewußt über die Forderungen des Parlaments hinwegsetzt, ist ein überaus bedenkliches Zeichen von mangelnder demokratischer Staatsauffassung!

Die Kommission hat sich also ausführlich mit der tschechischen Staatsführung zusammengesetzt und sich deren (Un-) Rechtsauffassung zu eigen gemacht. Ich hätte es als selbstverständlich empfunden, daß sich die Europäische Kommission nicht nur mit der Täterseite, sondern auch mit der Opferseite zusammengesetzt hätte, um nach alter Rechtssitte beide Seiten zu hören und die Bedenken und Forderungen abzuwägen. Ich vermisse jegliches Eingehen auf die Klagen und Forderungen der Vertreibungsopfer, der Sudetendeutschen.

Eine weitere Anwendung der „Dekrete“ sei ausgeschlossen? Hierin zeigt sich, daß Sie, Herr Verheugen, offensichtlich doch gar nichts begriffen haben von der Systematik dieser Unrechtsdekrete. Sie wirken bis zum heutigen Tage – und nach dem Willen der tschechischen Staatsführung bis zum Ende aller Tage – fort. Und jeder Tag, an dem die Vertreibungsdekrete nicht außer Kraft gesetzt werden, verlängert die Vertreibung und Entrechtung, an jedem Tag geschieht die Entrechtung wieder neu.

Das „Rechtmäßigkeitsgesetz“, wie das Gesetz vom 8. Mai 1946 richtig genannt werden müßte, weil es alle Verbrechen an Ungarn und Deutschen, die bis zum 28. Oktober 1945 verübt wurden, als „nicht unrechtmäßig“ bezeichnet, wirkt selbstverständlich noch heute fort, denn es verhindert nach wie vor die Aufarbeitung der mörderischen Untaten der Roten Garden und anderer krimineller Elemente, die ihren Blutrausch nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht an wehr- und waffenlosen gefangenen Soldaten und an friedlichen Zivilisten austobten.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß eine Person vom Intelligenzquotienten des Herrn Verheugen es nicht wahrnimmt, daß das Rechtmäßigkeitsgesetz jeden Tag neu wirksam wird und jeden Tag neu die rechtliche Würdigung der Völkerrechtsverbrechen verhindert. Wenn es denn so wäre, daß das Gesetz keine Wirkung mehr antfalte, dann müßte es ja möglich sein, die Verbrechen aufzuklären und die Verbrecher zur Verantwortung zu ziehen, wie es in Deutschland seit vielen Jahrzehnten geschah und geschieht.
Eine laienhafte juristische Betrachtung sei hier angefügt:
Im Frowein-Gutachten wird behauptet, das „Rechtmäßigkeitsgesetz“ könne aus Rechtsgründen nicht als von Anfang an rechtsfehlerhaft und dadurch von Anfang an unwirksam bezeichnet und damit annulliert werden. Denn es habe den Tätern – den Mördern, Schändern und Räubern – über Jahrzehnte die Straffreiheit zugesichert, und deren „Besitzstand“ könne nicht angetastet werden, denn solches schüfe neues Unrecht.
Was ist dies für eine verluderte Rechtsauffassung!
Die Mörder, Schänder, Beutegreifer handelten zwar nach den hetzerischen Aufrufen von Beneš und seinen verbrecherischen Schergen, aber sie wußten genau, daß sie gesetzlos handelten und daß sie gegen Völker- und Menschenrecht verstießen, als sie entwaffnete Soldaten quälten und töteten, als sie Frauen, Kinder und Greise aus den Häusern holten und bei sengender Hitze über die Straßen trieben. Erst durch ein nachträglich erlassenes Gesetz wurden am Jahrestag der Kapitulation der Deustchen Wehrmacht alle diese Mord- und Schandtaten als „nicht widerrechtlich“ bezeichnet, so daß sich ab dato alle Verbrecher in Sicherheit wiegen konnten. Wenn hierbei angeführt wird, man habe die Sabotageakte gegen die Deutsche Kriegsführung sanktionieren wollen, dann hätte als Schlußpunkit der 11. Mai 1945 genügt, denn an diesem Tage streckten die letzten von Schörners Kampfgruppen die Waffen. Aber nein: die Wahl des 28. Oktober 1945 als Schlußpunkt für die „Rechtmäßigkeit“ aller verbrecherischer Taten zeigt den verbrecherischen Hintergrund dieses „Rechtmäßigkeitsgesetzes“: man wollte ganz bewußt alles Morden, das ja erst nach dem 5. Mai 1945 eingesetzt hatte und sich bis weit in den Sommer hinzog, alle Plünderungen und Mißhandlungen an Deutschen und Ungarn jeder juristischen Kontrolle entziehen.
Und ein Frowein-Gutachten, das diese hinterhältige Rechtsauffassung stützt, hat damit jeden Anschein an völkerrechtlicher Verbindlichkeit verloren.

Tschechische Deutsche“: welch verwirrender Begriff! Das ist so wie „ausländische Mitbürger“ oder wie „muselmanische Christen“. Sind dort nun Tschechen gemeint oder Deutsche?
Die Deutschen – und vor allem die Sudetendeutschen wie die Alt-Österreicher insgesamt – unterscheiden zwischen „tschechisch“ und „böhmisch“. Das erstere bezeichnet eine Volkszugehörigkeit, das letztere die geografische Zugehörigkeit zum Kronland Böhmen.
Die tschechische Sprache macht diesen Unterschied leider nicht. Daher behaupten manche Tschechen, es habe z. B. einen „König von Tschechien“ oder einen „tschechischen König“ gegeben. Tatsächlich handelte es sich aber in jedem Falle um den „König von Böhmen“, der die Wenzelskrone trug. Die Volkszugehörigkeit dieser Person spielte dabei keine Rolle, der König von Böhmen war König beider im Kronlande lebenden Völker.
Wenn hier von „tschechischen Deutschen“ die Rede ist, so zeigt dieses die Minderwertigkeit dieser Übersetzung. Richtig wäre, von den „Deutschen in Böhmen“ zu sprechen oder von den „böhmischen Deutschen“. Man stelle sich mal vor, die gewisse geschichtliche Figur des „böhmischen Gefreiten“ wäre als der „tschechische Gefreite“ in die Geschichte eingegangen!
Falls aber nicht die Übersetzung falsch ist, was dann? Hieße das etwa, daß Herr Klaus in diesem Ausspruch einen Eigentumsanspruch geltend machen wollte? Daß er damit sagen wollte, die Deutschen in Böhmen, Mähren, Schlesien und der Slowakei gehörten den Tschechen? So wie manche seiner gefeierten fernen Vorgänger von „unseren Deutschen“ sprachen, denen die sie die Volkstumsrechte entzogen?

 

Weitere Anmerkungen sowie Verweise zu den Bezugstexten folgen!