°Zum Sudetendeutschen Gedenken:
4. März 1919

Die Blutopfer der Sudetendeutschen im Kampf um ihr Selbstbestimmungsrecht
Bc. Franz Chocholatý Gröger

Ende 1917 und Anfang 1918 gipfelt die Entwicklung in der Trennung der beiden in Böhmen, Mähren und Schlesien lebenden Nationalitäten. Die Krise in der Monarchie erreichte ihren Höhepunkt; dies zeigt die Deklaration der tschechischen Abgeordneten im Reichstag und in Landtagen, die sog. Dreikönigs-Deklaration vom 6. Januar 1918. Von diesem Tag an berufen sich tschechische Politiker sehr oft auf diese Deklaration.

Der deutschen Einwohnerschaft war die Idee eines tschechischen Nationalstaates fremd, die einzig mögliche Lösung konnte für sie nur ein Nationalitätenstaat sein mit garantiertem Nationalrecht für den anderen, den deutschen Teil der Bewohner, der in Böhmen 36,7 % der Einwohnerschaft betrug.

Betrachtet man noch dazu die Ausarbeitung von V. Kramar von 7. Juni 1914 (Verfassung eines Allslawischen Reiches) und das in „Unser Staat und der Weltfriede“ wiedergegebene Memorandum von H. Kuffner, wo die Landansprüche an Deutschland und Österreich zu Gunsten des tschechische Staates (Obec ceského národa – Der Staat des Tschechischen Volkes. Wie seine Widerstandskraft und seine Zukunft zu sichern ist – die Landkarte Nr. 5) noch größer sind, muß man sich über die scharfe Reaktion der deutschen Bewohner Böhmens nicht mehr wundern. Schon lange war bei ihnen das Gefühl von Angst und Befürchtungen, eine sog. Abwehrpsychose, zu beobachten.

Die Dreikönigs-Deklaration war schon eindeutig. Die deutsche Antwort kam schnell. Anläßlich des Reichstages vom 22. Januar 1918 lehnten die Angeordneten P. Pacher, Dr. Elvert, Dr. Oberleither die Einbürgerung von 3 227 214 Deutschen (1910) in den tschechischen Staat ab, sie sehen die Dreikönigs-Deklaration als Versuch an, die Deutschen unterzuordnen und sie des Selbstbestimmungsrechts zu berauben. Sämtliche Ansprüche tschechischerseits auf deutsches Gebiet wurden abgelehnt. Man forderte, dieses vom tschechisch bewohnten Gebiet zu trennen und daraus die Provinz Deutschböhmen zu bilden.

Nach der Anerkennung des tschechoslowakischen Nationalrates durch die Alliierten im Juni und September 1918 war es klar, daß die Frage der künftigen Grenzen des neuen Staats und auch die Frage, ob der künftige Staat ein Nationaltätenstaat oder ein reiner Nationalstaat sein würde, für die deutsche Minderheit lebensentscheidend wurde. Auch das Manifest Kaiser Karls vom 16. Oktober 1918 konnte die Situation nicht mehr beeinflussen. Die deutschen Abgesandten in Wien bildeten am 21. Oktober 1918 die „Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich“ und verließen damit die Linie des österreichischen Vielvölkerstattes. Das neue Staatsgebilde „Deutschösterreich“ sollte die Rechte und den Schutz aller Deutschen der Donau-Monarchie sicherstellen.

So gerät die tschechische politische Führung in die Rolle, in der die Deutschen im Jahrhundert zuvor waren: Die Tschechen sehen sich vor die Frage gestellt, wie man mit dem Selbstbestimmungsrechte eines andere Volkes umgeht.

Diese Aufgabe haben die tschechischer Politiker nicht gelöst, sie haben nicht einmal Interesse an einem Dialog gezeigt. Sie lebten sich zu sehr in die Rolle ein, der sie aber nicht gewachsen waren, da die Zukunft des Staates von der Einstellung der Siegermächte, von den Fähigkeiten des tschechoslowakischen Nationalrates abhing und hauptsächlich vom Können des Dr. Beneš. Und in der Frage der deutschen Minderheitenrechte bediente man sich aller Mittel, und zwar nicht nur diplomatischer. Wie die Tschechen es verstanden, die Nationalitätenfrage zu banalisieren und ihren Staat in den historischen Grenzen durchzusetzen und nicht in den ethnischen, das ist anhand der Unterlagen in den Archiven vielfach zu beweisen.

Die Deutschen nahmen den Staatsstreich vom 28. auf den 29. Oktober 1918 ruhig hin, er berührte ja auch die Grenzgebiete im westlichen nicht. Am 29. Oktober 1918 kamen die deutschen Abgeordneten im Gebäude des Donaurates zusammen und diskutierten die Situation. Dr. Rudolf Logman von Auen gab das Entstehen der „Böhmischen Provinzen von Deutschösterreich“ bekannt und las die Deklaration vor, die man Prag, Paris und insbesondere Präsident Wilson überbringen wollte.

Von tschechischer Seite lehnte Alois Rašín jedes Gespräch ab mit den Worten: „... Die Selbstbestimmungsrecht ist eine schöne Phrase – jetzt aber, da die Entente gesiegt hat, entscheidet die Gewalt… Mit Rebellen verhandelt man nicht…“

Es war klar, daß das Schicksal Deutschböhmens mit Waffengewalt entschieden würde.

Gegen die tschechische Besetzung protestieren die Sozialdemokraten (mit Deutschböhmen und Sudetenland entsteht ein zweites Irland). Der Vormarsch des tschechische Militärs führt zur Erstarkung der tschechischen Minoritäten. Die Situation in der Provinz wird kritisch, denn die tschechische Regierung verhängt zusätzlich eine Wirtschaftsblockade. Mit der Besetzung Reichenbergs endet nach 44 Tagen die „Regierung Deutschböhmen“.

Nach Mitte November 1918, also drei Wochen vor dem Beginn der Pariser Friedenskonferenz, begann die tschechische die Armee mit der Annexion all jener Gebiete, die nach Dr. Beneš für die Ausdehnung des künftigen Staates und seine wirtschaftliche und militärische Stabilität unerläßlich waren. Damit wurde Tatsachen geschaffen, von denen man annahm, daß es keinem mehr gelingen wird, sie zu ändern. Die deutsche Bevölkerung wurde dem tschechoslowakischen Staat ungefragt  einverleibt.

Im darauffolgenden Jahren brechen die Unruhen wieder auf. Für die Krisensituation ist nicht nur die mißliche Versorgungslage verantwortlich, sondern viel mehr das gefühllose Vorgehen insbesondere des Sokol und der Legionäre, das das nationale Empfinden der Deutschen verletzt.

Die Art, wie Dr. Beneš am 5. Februar 1919 persönlich sein Memorandum Nr. 3 [Die Benesch-Denkschriften. Helmut Gordon 1990. ISBN 3-8061-1069-9] in Paris vortrug, widerte vor allem die angelsächsischen Zuhörer an. Die Teilnehmer der Pariser Konferenz waren über die wirklichen Verhältnisse in der Tschechoslowakei sehr gut informiert.

Die Unruhen kulminieren mit den Wahlen zur österreichischen Nationalversammlung, an denen die Einwohner der deutschen Kreise auch teilnehmen wollten. Für Deutschböhmen sind 54 Abgeordnetenplätze in Wien reserviert.

Aber die Prager Regierung unterband die Teilnahme der Deutschböhmen an den ersten Parlamentswahlen in Österreich. Die örtliche Landesgruppe der Sozialdemokraten beschloß, anläßlich des Wahltages am 4. März 1919 Demonstrationen und Generalstreik durchzuführen als „eine flammende Anklage gegen die Gewalt, mit der man unser Recht zu brechen sucht.“

Auf friedliche Weise demonstrierten die Deutschböhmen für das Selbstbestimmungsrecht. In Teplitz-Schönau sagte der Sozialdemokrat Josef Seliger: „Uns führt nicht Haß gegen das tschechische Volk zusammen, dem wird seine Befreiung…gönnen… Nur die Liebe zu unserem Volke, zu unserer Freiheit und zu unserem Rechte ist es, die uns heute zusammenführt… Wir wollen ausharren in dem Kampfe um unser Selbstbestimmungsrecht!“

Und die tschechische Antwort war blutig: Unerklärlich war, daß in sieben Städten die tschechischen Soldaten den Befehl erhielten, auf die wehr- und waffenlosen Menschen zu schießen: 54 Tote und 750 Verwundete (darunter 112 Schwerverletzte) waren in Arnau, Aussig, Kaaden, Mies, Karlsbad und Sternberg zu beklagen. Unter den Toten waren: 20 Frauen und Mädchen, ein 80jähriger Greis, 16 junge Männer von 19 Jahren und 3 Kinder, 14-, 13- und 11jährig.

Dr. Beneš versucht in der einer Note vom 8. März 1919 an den französischen Ministerpräsidenten die Schuld daran den Bolschewiken zu geben und diese Vorfälle für Agitationen gegen die Deutschen zu nutzen. Diese Vorkommnisse waren Ursache für eine weitere Vertiefung des Zwiespalts zwischen beiden böhmischen Völkern.

Die letzte Hoffnung für die Bewohner Deutschböhmens ist nunmehr noch die Friedenskonferenz von Versailles und St. Germain. Die Haltung der Franzosen: Ablehnung. Alle Hoffnung richten die Sudetendeutschen auf Großbritannien und vor allem auf die USA.

Gegen die Verhandlungen von Cunningham in Wien protestiert die tschechische Seite. Die Haltung der USA vom 15. Januar 1919 ist bekannt, die USA sehen die Frage „Deutschböhmen“ nicht als erledigt an und wollen sie anläßlich der Friedenskonferenz lösen. Eine neuen Volkszählung wird als notwendig erachtet.

Mit den deutschen Abgeordneten spricht Wilsons Bevollmächtigter Prof. Dr. A.C. Coolidge in seinem Bericht am 10. März 1919: „Würde man den Tschechen das Ganze Gebiet zuerkennen, das sie beanspruchen, wäre das nicht nur eine Ungerechtigkeit …, sondern auch für die Zukunft des neuen Staates gefährlich und vielleicht verhängnisvoll.“

Die Vertreter der USA stellen sich positiv zur Frage des Referendums und zur Besetzung des Grenzgebietes durch amerikanisches und britisches Militär. Die tschechische Delegation ändert daher ihre Taktik bei den Friedensverhandlungen und bewirkt damit eine Änderung der Haltung der Alliierten.

Seinem Memorandum Nr. 3 ist zu entnehmen, daß die tschechische Auffassung zu den deutsch-tschechischen Beziehungen und auch die Haltung des Dr. Beneš grundsätzlich deutschfeindlich war.

Der Umstand, daß die Tschechoslowakei als deutschfeindliches Gebilde im Mitteleuropa entstand, ist die Ursache ihrer Tragödie. Die Tschechoslowakei entstand nicht etwa, weil sich dies aus historischem oder natürlichem Recht herleitete, sondern deswegen, weil ein konkretes historisches Interesse, das von ausreichender Macht getragen wurde, bestand. Die vorhandene Rechtsauffassung des berechtigen Anspruchs war also nicht entscheidend. Die Entstehung wurde durch die Schwäche Deutschland und die Machtstellung Frankreichs, das die Entstehung der Tschechoslowakei in der damaligen Form forcierte, bedingt.

Frankreich betrieb die Entstehung der Tschechoslowakei keineswegs als Verwirklichung des Rechts, sondern als Ausdruck des „aufgeklärten Egoismus'“, des Schutzes eigener existentieller Bedürfnisse. Frankreichs Absicht war die Schaffung relativ starker Staatsgebilde im Rücken Deutschlands.

Die Friedenskonferenz hat dann schließlich die letzten Hoffnungen der Böhmen-Deutschen ausgelöscht.

Der Untergang dieser Provinzen und deren Besetzung durch tschechisches Militär führten zwar anfänglich zur Dämpfung des Verlangens nach Selbstbestimmung, aber die Wahlen zur Nationalversammlung Deutschösterreichs und das Massaker vom 4. März 1919 belebten von neuem die Idee der nationalen Zusammengehörigkeit. Im Beschluß der Nationalversammlung zur Berichterstattung des Kanzlers über die Verhandlungen von St. Germain von 6. September 1919 taucht von neuem der Begriff Sudetendeutsch auf und gelangt darüber hinaus in der internationale Politik.

Am 24. September 1919 sagte Dr. Rudolf Logman von Auen: „Nie wird unser Volk seinen Anspruch auf Selbstbestimmung aufgeben, nie wird es die Rechtsbeugung anerkennen…man muß dafür kämpfen, daß die CSR in einen Staat der Nationen umgewandelt wird..“

Pardubitz 2004-02-23
Bc Franz Chocholatý Gröger

 

Ergänzungen:

Erklärung der Deutschen Abgeordneten 1918-01-22.
Auf politischen Zielsetzungen und Forderungen der Tschechen antworteten die deutschböhmischen Abgeordneten im Reichsrat am 22. Januar 1918 mit der Forderung nach einem autonomen Deutschböhmen mit allen Eigenschaften, Rechten und Einrichtungen eines Kronlandes im Rahmen des Kaisertums Osterreich, nach nationaler Abgrenzung, neuen Zentralstellen, Ausweisung der tschechischen Beamten aus dem tschechischen Gebiet, Absage an den böhmischen Landtag. (Galander Jan : Vznik ceskoslovenské republiky 1918, Seite 155, Praha  1918, Otto Bauer, Die österreichische Revolution, WienerVolksbuchhandlung 1923, S. 67)

Manifest Kaiser Karls 1918-10-16
... Österreich soll dem Willen seiner Völker gemäß zu einem Bundesstaat werden, in dem jeder Volksstamm auf seinem Siedlungsgebiet sein eigenes staatliches Gemeinwesen bildet ... (Epstein, Leo: Studienausgabe der Verfassungsgesetze der Tschechoslowakischen Republik, Seite 50. Reichenberg 1923. Zitiert nach ISBN 3-7844-2038-9 Peter Habel: Dokumente zur Sudetenfrage Seite 111)

Alois Rašins Rede ist wiedergegeben in:
Deutsche Gesandschaftsberichte aus Prag. Innenpolitik und Minderheitenprobleme in der Ersten Tschechoslowakischen Republik
I. Von der Staatsgründung bis zum ersten Kabinett Beneš 1918-1921,
ed. Manfred Alexander, München –Wien 1983, Nr. 21

Lemberg Hans: Die Tschechoslowakei im Jahr 1. Der Staatsaufbau, die Liquidierung der Revolution und die Alternativen 1919, In: „Das Jahr 1919 in der Tschechoslowakei und in Ostmitteleuropa“, Bad Wiesseer Tagungen des Collegium Carolinum 17) München 1993 S. 225-248)
Tschechisch in: Lemberg Hans: Porozumení , Ceši-Nemci-Východní Evropa 1848-1948, Praha 1999, ISBN 80-7106-390-8

Sozialdemokratischer Aufruf zum Generalstreik am 4. März 1919.
ISBN 3-7844-2038-9 Seite 128. Die ausführliche Fußnote (NZZ 1919-03-07) ist höchst interessant!

Benešs Note vom 8. März 1919 über die tschechischen Massaker im Sudetenland.
Beneš an Clemenceau, 8.März 1919, Papers Relating to the Foreign Relations of the Unitet States. The Paris Peace  Conference 1919 (PPC), Washington, Gouvernment Printing office 1942-1947, IV, 327-330

Beneš an Pichon, Anhang 6. März 1919, in PPC IV  S. 350-351

Bericht des Prof. Dr. Archibald Cary Coolidge in PPC  XII, S. 273-274

Notizen des Rates der Zehn vom 11. März 1919, in: PPC IV S. 318

Zum 4. März 1919:  New York Times 7. März 1919, S.12; 8. März 1919, S.4; 9. März 1919, S.2

Sophie A. Welisch, Die Sudetendeutsche Frage 1918-1928,
Veröffentlichung des Sudetendeutschen Archivs 15, München 1980, S.40 – 45
(ISBN 3-87478-124-0)

Benešs Politik:
Es ist bezeichnend, daß Edvard Beneš während der Friedenskonferenz immer dann, wenn das Prinzip der Selbstbestimmung Osterreich zu begünstigen schien, die Verteidigungsfähigkeit der Grenzen, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit und die historische Kontinuität der böhmischen Länder ins Spielt brachte. Er betonte auch, die Tschechoslowakei sei ein „Land der Ordnung und der Demokratie, das einen Wall gegen den sich nach Europa ausbreiten Bolschewismus bildet und daher die Unterstützung des Westens genießen sollte“. Dieser Argumentation bediente er sich stets dann, wenn er für sein Land politische Unterstützung gewinnen wollte.
(Perman Dagmar, The Shaping of Czechoslovak State. Diplomatic History of the Boundaries of Czechoslovakia 1914-1920, Leiden 1962 S. 81

Was verhandelte Cunningham in Wien?
Chef  der Alliierten Militärischen Mission in Wien. (Unterstützung des Anschlusses von Südmähren und Südböhmen an Deutschösterreich)
In:  Jaksch Wenzel, Cesta Evropy do Postupimi,(Europas Weg nach Potsdam) ISE  Praha 2000 , S.70 (ISBN 80-85846-14-4)
Alizé Henri, Ma mission, Viene (mars 1919 – aout 1920) Paris 1933

Sozialdemokratischer Aufruf zum Generalstreik am 4. März 1919.
ISBN 3-7844-2038-9 Seite 128. Die ausführliche Fußnote (NZZ 1919-03-07) ist höchst interessant!

Benešs Note vom 8. März 1919 über die tschechischen Massaker im Sudetenland.
Wer kann diese beschaffen? Bitte um Mithilfe!  ML 2004-02-29

Nr. 23
Verfassungsgesetz vom 9. Januar 1991, (Tschechische Fassung: PDF mit 126 KB)
mit dem die Urkunde der Grundrechte und -freiheiten als Verfassungsgesetz der Bundesversammlung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik eingeführt wird.
(….)
§ 4
(…)
Art..2
(…)
(2) Niemandem darf gegen seinen Willen die Staatsangehörigkeit entzogen werden.
(…)
§ 6
(1) Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften müssen bis spätestens 31. Dezember 1991 in Übereinstimmung gebracht werden mit der Urkunde der Grundrechte und  -freiheiten. Am diesem Tag verlieren Bestimmungen, die mit der Urkunde der Grundrechte und -freiheiten nicht in Einklang stehen, ihre Wirksamkeit.
(…)

Havel m.p.
Dubcek m.p.
Calfa m.p.
____________________________________________________________

Die Urkunde der Grundrechte und -freiheiten wurde dann auch in die Verfassung der Tschechische Republik ( Nr.2/1993 Sb.) übernommen. Die Rechte der Minderheiten werden im Artikel 24 und 25 deklariert. Was die sog. Beneš-Dekrete betrifft, können sie nach dieser Urkunde beurteilt werden .
Das Verfassungsgesetz Nr. 23/1991 bestimmt nämlich nach § 6 Abs. 1, daß vom 31. Dezember 1991 an alle Gesetze und Rechtsnormen, die mit dieser Urkunde nicht übereinstimmen, ihre Gültigkeit verlieren. Diese Regelung betraf alle Teile der damaligen tschechoslowakischen Rechtsordnung, also auch die Beneš-Dekrete.