Sudetendeutscher Pressedienst (SdP)

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Wien, am 17.11.2000

Vertreter der Vertriebenenverbände bei Verheugen in Brüssel

Am 16. November 2000 trafen vier Vertreter des Verbandes der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) mit EU-Erweiterungskommissär Günter Verheugen in Brüssel zusammen. Der Delegation des VLÖ gehörten Dipl.-Ing. Rudolf Reimann (Donauschwabe), Ing. Martin May (Siebenbürger Sachse), Gerhard Zeihsel (Sudetendeutscher) und Dipl.-Ing. Dieter Frisch (Deutsch-Untersteirer) an.

Das Gespräch verlief in einer angenehmen und sachlichen Atmosphäre, obwohl es eine Reihe sehr brisanter Themen zu besprechen gab. Zunächst überzeugten die VLÖ - Vertreter Günter Verheugen davon, daß die EU von der tschechischen Regierung zum Thema der Benesch-Dekrete mit falschen Informationen versorgt worden ist. Der VLÖ legte Verheugen dazu Dokumente aus den Jahren 1995 bis 1999 vor, die belegen, daß die Benesch-Dekrete trotz gegenteiliger Erklärungen Prags nicht obsolet sind. Verheugen zeigte sich darüber zutiefst verwundert und versicherte, diskriminierende Auswirkungen der nationalen Gesetzgebung Tschechiens sowie Sloweniens auf die deutschen Volksgruppen neu zu überprüfen.

Verheugen erklärte sich im Interesse gutnachbarschaftlicher Beziehungen bereit, sich verstärkt in politischen Gesprächen für eine Aufarbeitung und Lösung historischer Belastungen einzusetzen. Schließlich betonte Verheugen sein Verständnis für das verletzte Rechtsempfinden der vertriebenen Erlebnisgeneration.

Anderseits aber können laut Verheugen Eigentumsfragen von der EU nicht behandelt werden. Eine Ausnahme besteht nur dort, wo Gesetze diskriminierende Bestandteile enthalten. Der gleiche Zugang zum Recht müsse nämlich für alle EU-Bürger gewährleistet sein. Nationalstaatliche Bestimmungen müssen von allen EU-Werbern mit dem EU-Rechtsstandard harmonisiert werden. In der EU darf kein Bürger aufgrund eines nationalstaatlichen Enteignungsdekrets gegenüber einem anderen diskriminiert werden.

Aus diesem Grunde sind nach den Worten Verheugens bilaterale Verhandlungen noch vor dem Beitritt von den betroffenen Bewerbern zu führen.