Rechtsvorbehalt gegen die Haftung für den
Inhalt der Darstellungen im Weltnetz

Auf folgendes muß ich ausdrücklich hinweisen:
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12. Mai 1998 entschieden, daß der Betreiber einer Netzseite durch die Verknüpfung zu fremden Seiten die Inhalte der angeknüpften Seiten mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, daß der Betreiber sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Ich habe Verbindungen zu anderen Seiten des Weltnetzes gelegt. Für alle diese Verweise gilt: Ich habe keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der anderen Seiten. Im juristischen Sinne distanziere ich mich deshalb hiermit ausdrücklich von allen Inhalten und Gestaltungen sämtlicher verwiesener Seiten einschließlich aller Unterseiten. Insbesondere lehne ich die Verantwortung ab für jedwede Benutzung von geschützen Begriffen, Firmenbezeichnungen oder Handelsmarken.
Das o.g. Gerichtsurteil spricht nach meiner Auffassung allein für die Weltfremdheit der Richter. Sie maßen sich an, mir die Kontrolle über die Millionen von Netzseiten zuzumuten, auf die man durch die Verknüpfungen meiner Seite mit irgendeiner anderen gelangen könnte. Mir scheint da eher noch der Geist Metternichs durchzuschlagen: von Freiheit der Information, wie sie im Grundgesetz garantiert ist, scheinen diese Herren wohl wenig zu halten.
Ich kenne die Herrschaften in schwarzer Robe nicht namentlich und nicht persönlich. Falls sie mir das angegebene Urteil erklären wollen, werde ich solche Erklärungen aufmerksam aufnehmen und prüfen. Möglicherweise werde ich sie auch hier veröffentlichen, damit jeder das richtige Verständnis dafür entwickeln kann.

*Stichwörter, die auf befreundete oder fremde Netzseiten leiten, sind (ab Ende März 2001) mit einem *Sternchen gekennzeichnet.