Protokoll der Potsdamer Sieger-Beschlüsse
(fälschlich als „Abkommen“ bezeichnet)

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Ein „Abkommen“ setzt voraus, daß die von der Materie Betroffenen Gelegenheit hatten, an den Verhandlungen teilzunehmen, und daß sie dem Ergebnis – wenn auch zähneknirschend – zugestimmt haben.
Bei der Konferenz der Sieger im Schloß Cäcilienhof in Potsdam kann natürlich davon keine Rede sein. Weder waren deutsche Bevollmächtigte bei den Verabredungen der Sieger zugegen noch haben jemals hierzu legitimierte deutsche Politiker eine Zustimmung gegeben.
Die dort entstandenen Texte sind rechtlich nichts anderes als Siegerwillkür, vergleichbar mit Abmachungen von Gangstern über die Verteilung der Beute aus einem Banküberfall.
Den Protokollen der Siegermächte fehlt jedes Merkmal völkerrechtlicher Verbindlichkeit.
ML 2001-09-22

zum Text nach der Verlautbarung des Deutschen Bundestages

Interessant erscheint mir, daß einmal die Rede ist von der »Umsiedlung von Deutschen, die in Polen ... verblieben sind«. Und im Gegensatz zum Nördlichen Ostpreußen, das durch die drei Sieger einmütig der Sowjetunion zugesprochen wird, werden die Ostdeutschen Länder lediglich unter die Verwaltung des Polnischen Staates gestellt. Also bietet nicht einmal dieses Dokument der Siegerwillkür irgendeine Handhabe dafür, daß Polen die Deutschen aus ihren Heimatländern Ostpreußen, Danzig, Pommern, Grenzmark Posen-Westpreußen, Ostbrandenburg, Ober- und Niederschlesien vertreibt!
Kann man vielleicht noch einsehen, daß die Sieger infolge Benešs jahrelanger Agitation das zum Deutschen Reich gehörige Sudetenland entgegen dem Völkerrecht schon wieder der Tschechoslowakei zurechnen, so ist doch eindeutig erkennbar, daß die Ostdeutschen Länder (mit o.g. Ausnahme des Nördlichen Ostpreußens) nicht Polen sind, sondern nur dem polnischen Staat zur Verwaltung unterstellt werden. Damit ist keine Umsiedlung der Bevölkerung gerechtfertigt oder angeordnet, geschweige denn eine mörderische Vertreibung und Verhinderung ihrer Rückkehr!

Der entscheidende Passus aus Abschnitt IX Polen lautet:
»Die Häupter der drei Regierungen bekräftigen ihre Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zu der Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll. Die Häupter der drei Regierungen stimmen darin überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens die früher deutschen Gebiete östlich der Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze verläuft, einschließlich des Teiles Ostpreußens, der nicht unter die Verwaltung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in Übereinstimmung mit den auf dieser Konferenz erzielten Vereinbarungen gestellt wird, und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen.«

und weiter:

XIII.
Ordnungsgemäße Überführung deutscher Bevölkerungsteile

»Die Konferenz erzielte folgendes Abkommen über die Ausweisung Deutscher aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn: Die drei Regierungen haben die Frage unter allen Gesichtspunkten beraten und erkennen an, daß die Überführung der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind, nach Deutschland durchgeführt werden muß. Sie stimmen darin überein, daß jede derartige Überführung, die stattfinden wird, in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen soll.«

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Selbst wenn Polen und die Tschechoslowakei die in dem Protokoll von Potsdam zum Ausdruck kommende Siegerwillkür für völkerrechtliche Verpflichtung ansehen wollten, müssen die Vertreiberstaaten sich doch vorhalten lassen, zwar nicht dem Geiste, aber dem Wortlaut des Potsdamer Protokolles zuwidergehandelt zu haben.

1
Polen besetzte nicht nur Swinemünde, sondern entgegen den Potsdamer Siegerbestimmungen auch die Großstadt Stettin, die eindeutig westlich der Oder liegt. Zu diesem Zwecke wurde eine weitere Fläche von etwa 50 km Länge und bis zu 20 km Breite (insgesamt etwa 500 km²) durch Polen annektiert.

2
Eine Ausweisung der deutschen Bevölkerung aus ihren unter polnische Verwaltung gestellten Heimatländern läßt sich aus dem Wortlaut der Siegerbeschlüsse nicht herleiten. Sie ist und bleibt völkerrechtswidriger Völkermord.

3
Eine Umsiedlung von in Polen zurückgebliebenen Deutschen sollte in ordnungsgemäßer und humaner Weise durchgeführt werden. Welchen Begriff hatten Beneš und Bierut und die anderen Verantwortlichen in den Vertreiberstaaten von Ordnung und Humanität? Welchen haben diejenigen, die jetzt, 2003, so lautstark den Völkermord an den Ost-, Südost- und Sudetendeutschen als gerecht und als „Quell des Friedens“ bezeichnen?

ML 2003-09-22