Sudeten-, Karpatendeutsche:
Aussage des slowakischen Außenministers
– Indolenz oder Ignoranz? –
gefühllos oder dumm?

"Wem der HERR ein Amt gibt, dem gibt ER auch den Verstand".
Wenn man dem Herrn Außenminster Eduard Kukan auf Grund seines Amtes auch einen gewissen Bildungsstand zubilligen muß, so fällt dies einigermaßen schwer, wenn man seine Aussagen vom 17. Januar 2001 gegenüber APA / AP beurteilt.

Man ist leider versucht, dieses alte Wahrwort in Zweifel zu ziehen, wenn auch heute noch – und wie man annehmen sollte, unbeeinflußt von alter kommunistischer Denkungsweise – vom Außenminister der Slowakischen Republik Eduard Kukan die Vertreibung der Deutschen aus der ehemaligen Tschechoslowakei im Rahmen eines Völkermordes als "Entscheidung der Potsdamer Konferenz" bezeichnet wird.

Dem Bildungsgrad eines Außenministers, dessen Land anstrebt, ein Mitglied unserer Europäischen Gemeinschaft zu werden, müßte es zumutbar sein, bei seinen Aussagen – und vor allem bei einer gewichtigen Stellungnahme gegen sein Staatsoberhaupt – zeitgeschichtlich und wissenschaftlich behandelte Erkenntnisse zu respektieren.

Auch Herrn Eduard Kukan müßte bekannt sein, daß der Mai eines Jahres vor dem August liegt.

Die wichtigsten Enteignungs-, Entrechtungs- und Vertreibungsdekrete, die den Vorsatz des Völkermordes an der deutschen Volksgruppe der ehemaligen CSR darstellen, wurden ab Mai 1945 erlassen, und der grausamste Teil der Vertreibung wurde planmäßig vor Herausgabe des "Potsdamer Protokolles" (3.8.1945) durchgeführt.

Eine gebetsmühlenartige Wiederholung der falschen Darstellung des Herrn Außenministers Eduard Kukan kann die geschichtlichen Tatsachen weder leugnen, noch mildern, noch entschuldigen – und ist im Hinblick auf ein Bemühen um eine Aussöhnung zwischen den Volksgruppen durch Aufklärung ausgesprochen kontraproduktiv.

Dies bedauert zutiefst im Namen der Gemeinschaft der Vertriebenen
die Sudetendeutsche und Karpatendeutsche Landsmannschaft.
                                A. B.           2001-01-18

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Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich (SLÖ), Bundespressereferat, 1030 Wien, Steingasse 25,
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Liebe Sudetendeutsche Landsleute in Österreich!

Ein Denkfehler mit verheerenden Folgen liegt unterschwellig in dem Bezug auf das Potsdamer "Abkommen".
In Potsdam tagten die Sieger, um miteinander zu vereinbaren, wie sie Deutschland schlachten und wie sie sich ein Feigenblatt verschaffen für ihre Unrechtshandlungen.

Von einem "Abkommen" zu reden oder zu denken, aus dem neues Völkerrecht erwächst, ist falsch. Wer das tut, tritt Wilsons 14 Punkte und alle früheren hehren Verlautbarungen mit Füßen. Wer die Siegerwillkür, die in den "Potsdamer Protokollen" zusammengefaßt wurden, als Grundlage für neues Völkerrecht oder Staatsrecht macht, versündigt sich an allen Opfern der "ethnischen Säuberungen" in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.

In Potsdam saßen Räuber beieinander und beratschlagten, wie sie die Beute am besten verteilen. Im Ton nicht viel anders als 1918/19 in den Pariser Vororten, im Ergebnis noch viel drückender. Und viel anfechtbarer.
In Versailles/St.Germain wurde den Unterlegenen das "Vertragswerk" wenigstens noch vorgelegt mit der Aufforderung "Friß, Vogel, oder stirb!". In Potsdam verfügte man ohne Hinzuziehung der Betroffenen über die Besiegten, unterzeichenete eine Niederschrift darüber und preist das als "Abkommen" völkerrechtlicher Art. Und das schlimmste ist: alle deutschen Bundespolitiker in Regierungsnähe lassen sich von den Siegern darauf festnageln. Keiner von diesen Kriechern ist so frei, daß er sagt: "Nur über meine Leiche". Denn wer die Potsdamer Räuberpistole als solche bezeichnet, steht sofort in Lizenzpresse und veröffentlichter Meinung in der rechten Ecke, wird mundtot gemacht.

Laßt doch die Amis und Tommis feiern, daß sie mit dem Iwan ein Abkommen geschlossen haben. Deswegen müssen wir als Opfer dieser völkerrechtswidrigen Verabredungen das noch lange nicht zur Grundlage unserer Überlegungen machen.

Also: Auch die nach dem "Potsdamer Siegerbeschlüssen" durchgeführten Vertreibungen sind unrecht. Sie sind und bleiben unverjährbares Unrecht! Ohne Befragung der Betroffenen Menschen ist eine Übertragung der Gebietshoheit auf einen anderen Staat unzulässig. Darüber steht etwas in der Haager Landkriegsordnung und in den Genfer Konventionen, die schon vorher galten und für uns Deutsche nicht außer Kraft gesetzt werden können.
(Ich bitte die Kundigen, mir mit Quellenangaben und Argumentation zu helfen!)

Deshalb dürfen wir nicht nur gegen das Morden und Jagen vor August 1945 protestieren, sondern gegen jeden Völkermord und jede ethnische Säuberung an sich!

Das Recht ist auf deutscher Seite. Wir stehen keinesfalls mit leeren Händen da, wenn es um Zukunftsplanungen geht für die Vertreibungsgebiete von 1945/46!

ML 2000-01-18