Sudetendeutsche Landsmannschaft SL
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Pressemitteilung

München, 21. März 2001

Böhm begrüßt Bewegung in der Eigentumsfrage

Die Frankfurter Allgemeinen Zeitung befaßt sich heute in einem Artikel mit der Rechtsprechung des tschechischen Verfassungsgerichts zu den Benesch-Dekreten. Hierzu erklärt der Sprecher der sudetendeutschen Volksgruppe, Landtagspräsident Johann Böhm:

Die Benesch-Dekrete haben über sehr viele Menschen schweres Unrecht gebracht. Sie sind mit den gängigen Rechtsprinzipien und insbesondere mit den Wertmaßstäben der Europäischen Union nicht vereinbar. Wir begrüßen deswegen alle Initiativen, die zu einer Überwindung der Dekrete und ihrer Unrechtsfolgen beitragen.

Zurecht hat das Europäische Parlament in zwei Entschließungen die Tschechische Republik zur Überprüfung und Aufhebung der Dekrete aufgefordert. Ebenso begrüßen wir das Engagement der Republik Österreich in dieser Frage, das dazu geführt hat, daß in wenigen Tagen – ab dem 29. März – offizielle österreichisch-tschechische Expertengespräche über dieses Thema beginnen.

Das tschechische Verfassungsgericht hatte ursprünglich entschieden, daß die Benesch-Dekrete nicht nur legal, sondern auch legitim seien. An dieser Einschätzung hält das Gericht zwar fest, die Richter legen jedoch heute bei der Überprüfung alter Enteignungsfälle strengere Maßstäbe an, mit dem Ergebnis, daß nun die eine oder andere Enteignung als rechtlich unwirksam gilt. Dies führt dazu, daß in manchen Fällen Eigentum zurückgegeben werden kann. Die FAZ zitiert dazu einen tschechischen Verfassungsrichter mit seiner Einschätzung, daß eines der Konfiskationsdekrete in bis zu 40 Prozent der Fälle mißbräuchlich angewendet worden sei.

Böhm: Wir begrüßen alle diese Schritte, weil sie zur Überwindung von altem Unrecht beitragen und die Integration der Tschechischen Republik in die EU erleichtern. Es zeigt auch, daß die Frage der Enteignung der Sudetendeutschen rechtlich und politisch noch keineswegs abgeschlossen ist.