SERBISCHER GENERAL
46 Jahre Haft wegen Völkermordes

Bis zu 8000 Moslems wurden 1995 beim Massaker von Srebrenica getötet. Einer der Hauptverantwortlichen, der serbische General Radislav Krstic, muß lange Zeit in Haft. Das Urteil hat Signalwirkung für weitere Prozesse.

DEN HAAG • Das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag hat am Donnerstag den bosnisch-serbischen General Radislav Krstic wegen Völkermordes an Moslems nach der Erstürmung der UN-Schutzzone Srebremca zu 46 Jahren Haft verurteilt. Truppen unter dem Kommando des heute 53 Jahre alten Generals sollen damals 7500 bis 8000 Moslems im wehrfähigen Alter bei Massakern getötet haben. Weil aber andere möglicherweise noch mehr Verantwortung für die Bluttaten hatten als Krstic, verhängte das Gericht nicht die von der Anklage geforderte lebenslange Haftstrafe. Das erste Urteil des Tribunals wegen Völkermords ist auch das bisher höchste. Die Verteidigung will gegen Urteil und Strafmaß Berufung einlegen. Die Anklage zeigte sich dagegen zufrieden. Die Verurteilung wegen Völkermords sei von Bedeutung auch für andere Prozesse, meinte eine Sprecherin von Chefanklägerin Carla Del Ponte. Sie erinnerte daran, daß auch der bosnische Serbenführer Radovan Karadzic und sein Militärchef Ratko Mladic unter anderem wegen Srebrenica des Völkermords angeklagt sind. Beide sind noch flüchtig.

Die Richter konzentrierten sich insbesondere darauf, daß die serbischen Truppen nach der Eroberung der Moslem-Enklave in Nordostbosnien gezielt Männer im wehrfähigen Alter ausgesondert und umgebracht hatten. Damit sah das Gericht die Absicht der Vernichtung einer Volksgruppe als bewiesen an. Aber es sprach Krstic auch der Vertreibung sowie Verfolgung, Mißhandlung und Beraubung wehrloser Flüchtlinge schuldig.

Der Vorsitzende Richter Almiro Rodrigues sagte zu Krstic, das Gericht könne akzeptieren, „daß Sie nicht aus eigener Entscheidung beschlossen hatten, Tausende von Zivilisten und entwaffneten Personen hinzurichten. Vielleicht hat ein anderer die Hinrichtungen angeordnet. Dennoch sind Sie schuldig, General Krstic“, betonte er. Und bevor er das Urteil verkündete, zitierte der Richter den deutschen Philosophen Immanuel Kant mit dem Satz: „Wenn Gerechtigkeit ignoriert wird, hat das Leben auf dieser Erde keinen Wert mehr.“

Zuvor hatte Rodrigues im Detail die Entwicklung in Bosnien seit Beginn der Belagerung von Srebrenica 1993 erläutert. Er schilderte auch das „unermeßliche Leid“, das die terrorisierten Moslems tagelang erlebten, als die Serben „praktisch ohne Gegenwehr“ das von den UN zur Schutzzone erklärte Gebiet um Srebrenica eingenommen hatten. Die Hand voll niederländischer UN-„Blauhelme“ habe noch Luftunterstützung gegen die Angreifer erbeten, aber nicht erhalten.

Der kriegsversehrte General hörte die Urteilsverkündung äußerlich nur wenig bewegt an.

dpa 2001-08-03 (HNA 178 Seite 2)

Leider erfrechen sich zu gleicher Zeit Politiker in Berlin (die haben geschworen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden!), den Völkermord an den Sudetendeutschen und die mörderische Vertreibung der Ostdeutschen als unveränderlich und unbestrafbar hinzustellen.
Nichteinmal zum Gegenstand von Verhandlungen wollen sie das größte Verbrechen der Nachkriegszeit machen! 
ML 2001-08-04