Übersetzt aus der vom tschechoslowakischen lnformationsministerium herausgegebenen Publikation:
Program prvé domácí vlády Národni fronty Cechú a Slovakú. Sbírka Dokumentú. Prag, o. J., S. 9–29.
Der Text ist – von wenigen Tippfehlern abgesehen – unverändert entnommen dem Bande „Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei“, ISBN 3-89350-560-1. Hervorhebungen und Kommentierungen (werden noch nachgereicht) durch ML.

Das Kaschauer Programm.
Programm der neuen tschechoslowakischen Regierung der Nationalen Front der Tschechen und Slowaken, angenommen auf der ersten Sitzung der Regierung am 5. April 1945.

I
Nach mehr als sechs Jahren Fremdherrschaft ist die Zeit gekommen, in der über unserem schwer geprüften Vaterland die Sonne der Freiheit aufgeht. Auf ihrem glorreichen Siegeszug gegen Westen hat die Rote Armee die ersten Teile der Tschechoslowakischen Republik befreit. Auf diese Weise war es dank unserem großen Verbündeten, der Sowjetunion, möglich, daß der Präsident der Republik in das befreite Gebiet zurückkehren und daß hier, wieder auf heimatlichem Boden, die neue tschechoslowakische Regierung gebildet werden konnte.

Die neue Regierung ist die Regierung einer breiten Nationalen Front der Tschechen und Slowaken und wird von den Vertretern aller sozialen Schichten und politischen Richtungen gebildet, die in der Heimat und jenseits der Grenzen den nationalen Befreiungskampf zum Sturze der deutschen und madjarischen Tyrannei geführt haben. Die neue Regierung erachtet es für ihre Aufgabe, an der Seite der Sowjetunion und der übrigen Verbündeten diesen Kampf bis zur vollständigen Befreiung der Republik zu Ende zu führen, mit allen Kräften des tschechischen und des slowakischen Volkes zur völligen Niederwerfung Hitler-Deutschlands beizutragen und die ersten Schritte zum Aufbau eines neuen glücklicheren Lebens unserer Völker im befreiten Vaterland zu tun.

Die Regierung erachtet in ihrer jetzigen Zusammensetzung ihre Sendung für zeitlich begrenzt. Nach der Befreiung der übrigen Teile der Republik und vor allem auch der böhmischen Länder wird eine Vorläufige Nationalversammlung im Sinne des Verfassungsdekretes des Präsidenten der Republik auf der Grundlage von Nationalausschüssen gewählt und einberufen werden. Die Vorläufige Nationalversammlung wird den Präsidenten der Republik bis zur ordnungsgemäßen Wahl in seinem Amte bestätigen, und der Präsident wird eine neue Regierung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vertretung aller Schichten unseres nationalen Widerstandes in der Heimat und jenseits der Grenzen ernennen. Diese Regierung und die Vorläufige Nationalversammlung werden dann innerhalb des kürzesten möglichen Zeitraums allgemeine, geheime und direkte Wahlen für die Verfassunggebende Versammlung vorbereiten und durchführen, die eine neue Verfassung der Republik ausarbeiten und eine feste verfassungsmäßige Grundlage für die Zukunft schaffen wird.

II
Noch verläuft freilich die militärische Front auf dem Gebiet unserer Republik, noch wütet der tödlich verwundete, aber sich verzweifelt wehrende Feind in der westlichen Slowakei und in den böhmischen Ländern, noch warten Millionen unserer Brüder und Schwestern auf die Befreiung von dem unerträglichen Joch. Unter diesen Umständen wird es die Hauptaufgabe der Regierung sein, der alles übrige untergeordnet werden muß, die militärischen Anstrengungen der Tschechoslowakei in jeder nur möglichen Weise zu steigern bis zur Befreiung des ganzen Landes und bis zur vollständigen Niederlage Hitler-Deutschlands.

Deshalb wird die Regierung mit allen ihr zugänglichen Mitteln die vorrückende Rote Armee unterstützen – sie wird die rasche Wiederherstellung der zerstörten Eisenbahnen, Straßen, Brücken, sowie auch der Telegrafen- und Telefonverbindungen durchführen und die militärischen Transporte unterstützen, für eine geeignete Unterbringung der sowjetischen Truppen und ihrer Etappen-Einrichtungen Sorge tragen, sich um die verwundeten Rotarmisten kümmern und zur Versorgung eines Teiles der Roten Armee mit Lebensmitteln, Futtermitteln und anderen Bedarfsartikeln beitragen. Die Erfüllung dieser Aufgaben wird die Regierung nachdrücklich auch von den Nationalausschüssen und den übrigen Organen fordern. Den Erfordernissen der Weiterführung des Krieges werden auch alle politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Maßnahmen untergeordnet, die in dem befreiten Gebiet durchgeführt werden.

In dem befreiten Gebiet wird die Regierung die Mobilisierung der waffenfähigen Bürger der Tschechoslowakei fortsetzen, um den Kern des ersten tschechoslowakischen Korps eine neue tschechoslowakische Armee aufbauen für eine beschleunigte Ausbildung, Ausrüstung und Bewaffnung der neuen tschechoslowakischen Einheiten und ihren baldigen Einsatz an der Front sorgen. Die Regierung wird auch für die Überführung der tschechoslowakischen Land- und Luftstreitkräfte aus dem Westen in das befreite Gebiet sorgen.

Im Hinterland des Feindes wird die Regierung den allnationalen Kampf der breitesten Massen der Nation gegen die Okkupanten organisieren, sie wird darauf hinwirken, daß das tschechische Volk opferfreudig seinen bisherigen heldenhaften Kampf steigert, daß es nach dem Vorbild der Slowaken und der Partisanengruppen in den böhmischen Ländern das Banner des nationalen Partisanenkrieges im Rücken des Feindes hoch aufrichtet, daß es mit allen Mitteln die deutsche Kriegsproduktion, den Verkehr und die Versorgung lahmlegt und auf diese Weise zur Verkürzung der fremden Okkupation und zur vollständigen und baldigen Vertreibung der Okkupanten beiträgt.

III
In Würdigung der außerordentlichen Verdienste der Roten Armee um unsere Befreiung sowie ihrer entscheidenen Rolle bei der Sicherung unserer Zukunft und um der unerreichbaren Kriegskunst, der beispiellosen Selbstaufopferung und dem grenzenlosen Heldentum ihrer Angehörigen zu huldigen, hat die Regierung den Wunsch, die kriegerische Zusammenarbeit der tschechoslowakischen Armee mit der Roten Armee noch weiter zu befestigen, und erblickt in ihr ein Vorbild für den Aufbau einer neuen, wahrhaft demokratischen, antifaschistischen tschechoslowakischen Armee.

Um eine möglichst enge Zusammenarbeit mit der Roten Armee zu ermöglichen, die im Interesse des Sieges und unserer Zukunft notwendig ist, werden die Organisation, die Ausrüstung und die Ausbildung der neuen tschechoslowakischen Wehrmacht die gleichen sein wie die Organisation, die Ausrüstung und die Ausbildung der Roten Armee. Dadurch wird ein wirksamer Beistand der Roten Armee ermöglicht und eine vollkommene Verwertung ihrer militärischen Erfahrungen erreicht werden.

Die Regierung ist sich bei ihrem Bestreben, so schnell wie möglich auf dem befreiten Gebiete alle Kräfte des Volkes für einen organisierten bewaffneten Kampf gegen unsere Feinde zu mobilisieren, bewußt, daß die große Sendung im gegenwärtigen Ringen um die Freiheit und für die künftige Sicherung der Republik allein eine antifaschistische, nationale Befreiungsarmee konsequent erfüllen kann, eine wahrhaft demokratische Armee, die den Volkswillen ausführt, mit dem Volke verbunden ist, sich des Vertrauens des Volkes erfreut und deshalb in all seine Liebe und Fürsorge eingebettet wird. Die Regierung wird deshalb alles tun, damit beim Aufbau der neuen tschechoslowakischen Wehrmacht der volksdemokratische Charakter der Armee zugrundegelegt, bestätigt und weiter vertieft wird. Die neue tschechoslowakische Armee ist im Kampf gegen den Hitlerismus entstanden, und ihren Stamm bilden und werden bilden die aktiv mit der Waffe in der Hand kämpfenden Einheiten der Wehrmacht unserer Nationen in der Heimat und jenseits der Grenzen (das erste tschechoslowakische Korps in der UdSSR, unsere Flieger, die tschechoslowakische Panzerbrigade in Frankreich, die slowakischen und tschechischen Partisanen, die Aufstandsarmee in der Slowakei). Auf dieser Grundlage, insbesondere um den Kern des ersten tschechoslowakischen Korps in der UdSSR, wird die neue tschechoslowakische Wehrmacht gebildet.

Die neue tschechoslowakische Armee wird für den augenblicklichen Kampf an der Front errichtet, und zwar sofort im Verlaufe des Kampfes, der noch andauert, und ihre neu ausgebildeten und neuausgerüsteten Einheiten werden so rasch wie möglich in den Kampf an der Seite der Roten Armee eingesetzt werden.

Damit die neue tschechoslowakische Armee ein mächtiges und scharfes Werkzeug des antifaschistischen Kampfes sein kann, muß sie auf Grund einer eisernen, aber demokratischen militärischen Disziplin errichtet werden, auf Grund einer Disziplin höheren Grades, einer bewußten Disziplin, die aus einem klaren Wissen um die nationalen Pflichten und einem vollen Verständnis der gegebenen Aufgaben entspringt.

Damit unsere Armee in einem staatsbewußten, demokratischen und antifaschistismen Geiste erzogen werden kann, hat die Regierung den Wunsch, mit der sogenannten „unpolitischen“ Armee ein für allemal ein Ende zu machen in dem Bewußtsein, daß sich unter diesem Begriff des „Unpolitischen“ eine Geringschätzung der moralischen Faktoren des Kampfes verbirgt und daß hinter ihrem Schleier reaktionäre und antidemokratische Bestrebungen sowie Kapitulationstendenzen wuchern. Es ist ganz im Gegenteil notwendig, daß jeder tschechoslowakische Soldat in Zukunft ein bewußter Kämpfer für die Freiheit der Nation und ein bewußter Verteidiger ihrer Freiheit ist.

Damit bei allen Angehörigen der Wehrmacht eine hohe Kampfmoral und der antifasmistische demokratische Geist gepflegt und auch unter den schwersten Kampfbedingungen und -erprobungen aufrechterhalten werden, wird in allen militärischen Einheiten, Formationen und Instituten die Einrichtung der „Bildungsoffiziere“ geschaffen, welche die Vertreter der zuständigen Befehlshaber im Bereich der Erziehung und Bildung sein und bei den höheren Kommandostellen die Abteilung für Erziehung und Bildung leiten werden. Leitendes Erziehungsorgan wird im Rahmen des Ministeriums für Volksbildung die „Hauptverwaltung für Erziehung und Bildung“ sein, deren Leiter dem Minister für Volksbildung und seinem Stellvertreter unmittelbar unterstellt und auf Vorschlag des Ministers für die nationale Verteidigung oder dessen Vertreters von der Regierung ernannt wird. Den Bildungsoffizieren werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampfe und außerhalb des Kampfes zugesichert. Besondere Aufmerksamkeit ist der Ausbildung und dem Bewußtsein der Befehlskader, vor allem auch der Bildungsoffiziere, zuzuwenden.

Die Regierung hebt nachdrücklich hervor, daß die Befehlshaberstellen in der neuen tschechoslowakischen Armee nur Offiziere von aufrichtiger demokratischer, wahrhaft antifaschistischer, Gesinnung einnehmen können. Die tschechoslowakische Armee kann stolz sein auf Hunderte und Tausende ihrer Offiziere, welche, treu ihrem Eid für die Republik, standhaft und furchtlos den Kampf gegen die deutschen Tyrannen in der Heimat und jenseits der Grenzen geführt haben und führen, für ihr Vaterland auf den Richtstätten und auf den Schlachtfeldern gestorben sind und ihre patriotische demokratische Gesinnung glänzend bekundet haben. Gleichzeitig aber ist es notwendig, so schnell wie möglich Vorkehrungen für die rascheste Säuberung der Armee von allen verräterischen, kollaborantischen, antidemokratischen und volksfeindlichen Elementen zu treffen und dafür Sorge zu tragen, daß solche Elemente nicht auf Befehlshaberstellen vordringen können. Die Überprüfung der politischen und nationalen Zuverlässigkeit des Offizierskorps wird während der Übergangszeit von den zuständigen militärischen lnstanzen durchgeführt in Zusammenwirkung mit den Volksorganen, d. h. mit den Nationalausschüssen und dem Slowakischen Nationalrat wie auch mit den von der Regierung unmittelbar zu diesem Zweck ernannten Organen. Die Regierung widmet der Schulung eines demokratischen, antifaschistischen Offizierskorps außerordentliche Aufmerksamkeit. Sie wird dafür sorgen, daß sich die Offiziere so weit wie möglich die Kampferfahrungen der Roten Armee und unserer Kampfeinheiten aneignen, sie wird für die Übergangszeit Professoren und Instruktoren von der Roten Armee für das eigene militärische Schulwesen erbitten. Sie wird sich bemühen, eine möglichst große Zahl der geeignetsten Offiziere in die sowjetischen Militärschulen bis zu den höchsten militärischen Lehrstätten und Akademien zu schicken.

Die Rangordnung der Offizierschargen wird vereinfacht, die materiellen Verhältnisse der Offiziere werden verbessert werden. Bei der Festsetzung der Bezüge wird nicht nur auf die Erreichung der Charge gesehen werden, sondern auch auf die tatsächlich ausgeübte Funktion. Besonders qualifizierten Angehörigen der Wehrmacht (Ärzten, Apothekern, Ingenieuren usw. ) werden die entsprechenden Offiziersränge zuerkannt.

Die Ernennung und Beförderung der Offiziere wird nicht nur von formellen Regeln abhängen, vielmehr wird eine außerordentliche, schnellere Beförderung (bzw. Ernennung) der Geeignetsten, vor allem derjenigen, die sich im Kampf an der Front ausgezeichnet haben, gefördert werden.

Die Regierung wird dafür sorgen, daß in der neuen tschechoslowakischen Armee die staatsrechtliche Stellung der Tschechen und der Slowaken nach dem Grundsatz „Gleiche unter Gleichen“ voll berücksichtigt wird und daß die Slowaken in allen zentralen Institutionen eine angemessene Vertretung erhalten. In der einheitlichen tschechoslowakischen Armee wird die völlige Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit der slowakischen und der tschechischen Sprache als Kommando- und Dienstsprachen eingeführt. Im Rahmen der einheitlichen tschechoslowakischen Wehrmacht und unter Wahrung der vollkommenen Einheit der Befehlsgebung und der Heeresorganisationen werden slowakische nationale militärische Einheiten gebildet, wie dies in dem besonderen Abschnitt über den Standpunkt der Regierung zur slowakischen Frage eingehender dargelegt wird. In der Armee werden die kämpferischen Traditionen unserer Nationen, insbesondere die kämpferischen Traditionen unserer militärischen Kampfeinheiten und Partisanen bewahrt und gepflegt werden.

Die Tätigkeit in Partisanenabteilungen wird nach Erprobung in vollem Umfang als Dienst in der neuen tschechoslowakischen Armee anerkannt. Die Offiziersränge in den Partisanenabteilungen werden in der neuen tschechoslowakischen Armee nach einer Überprüfung, gegebenenfalls nach Abschluß eines kurzen Kurses, anerkannt.

Die Regierung wird neue tschechoslowakische Kampfauszeichnungen, Orden und Medaillen einführen, die dem Geiste und den Kampftraditionen unserer Nationen entsprechen.

Die Regierung ist entschlossen, bei der Regelung militärischer Fragen alles zu tun, was eine möglichst schnelle und wirksame Mobilisierung der Wehrkraft des Volkes, ihren Einsatz im Frontkampf und eine erfolgreiche Führung des Kampfes bis zum Endsieg fördern wird.

IV
Als Ausdruck der nie endenden Dankbarkeit der tschechischen und der slowakischen Nation der Sowjetunion gegenüber wird die Regierung die engste Bundesgenossenschaft mit der siegreichen slawischen Großmacht im Osten zur unabdingbaren Leitlinie der auswärtigen Politik machen. Der tschechoslowakisch-sowjetische Vertrag vom 12. Dezember 1943 über die gegenseitige Hilfeleistung, Freundschaft und Nachkriegs-Zusammenarbeit wird für alle Zukunft die außenpolitische Position unseres Staates bestimmen. Mit Hilfe der Sowjetunion wird die Befreiung der Tschechoslowakischen Republik vollendet werden, damit auf diese Weise mit ihrer Unterstützung für immer deren Freiheit und Sicherheit gewährleistet und jede Nation der Tschechoslowakei unter allseitigem Zusammenwirken mit der Sowjetunion eine ruhige Entwicklung und glückliche Zukunft gesichert werde.

Die Regierung wird v.on Anfang an die praktische Zusammenarbeit mit der Sowjetunion durchführen, und zwar in jeder Richtung – militärisch, politisch, wirtschaftlich, kulturell –, wobei sie den Wunsch hat, mit der benachbarten ukrainischen sowjetischen Unionsrepublik einen gegenseitigen Vertreteraustausch und wechselseitige Beziehungen zu verwirklichen. Es wird das Bestreben der Regierung sein, bei der endgültigen Zermalmung Hitler-Deutschlands, bei der Vollstreckung der Strafe an Deutschland, bei der Auferlegung der deutschen Reparationen, bei der Festsetzung de.. neuen Grenzen und bei der Organisation des künftigen Friedens so eng wie möglich an der Seite der Sowjetunion und im Verein mit den übrigen slawischen und demokratischen Staaten zu stehen.

Die Regierung wird ihre wichtige Aufgabe darin sehen, einen festen Bündnisverband mit dem neuen demokratischen Polen zu verwirklichen, damit möglichst bald auch die vorausgesetzte Ausweitung des tschechoslowakisch-sowjetischen Vertrages vom 12. Dezember 1943 in einem dreiseitigen Pakt durchgeführt werden kann, der die Bundesgenossenschaft der Tschechoslowakei, Polens und der Sowjetunion gegen die deutsche Eroberungssucht erhärten würde. Soweit es sich um Polen handelt, wird die Regierung bestrebt sein, die unglückselige Vergangenheit in Vergessenheit geraten zu lassen und das Verhältnis der Tschechoslowakei zu dem neuen Polen von Anfang an auf eine neue Grundlage zu stellen, auf die Grundlage der slawischen Brüderschaft.

Der slawischen Linie ihrer auswärtigen Politik wird die Regierung audl darin folgen, daß sie die freundschaftlichste Verbindung mit dem neuen J u. goslawien anknüpfen und eine Forrn neuer Beziehungen auch zu dem slawi. schen Bulgarien finden wird.

Im Verhältnis zu Ungarn macht sidt die Regierung völlig den Status des Waffenstillstandes zu eigen, der vor allem dank der Hilfe der Sowjetunion so wesentlich zugunsten der Tschechoslowakei ausgefallen ist, um später, nach Wiedergutmadtung allen Unrechts und aller Verbrechen, welche von den madjarischen Okkupanten begangen wurden, die Bestrebungen um eine Annäherung eines neuen und wirklich demokratischen Ungarns ebenso wie eines unabhängigen und demokratischen Österreichs an die benachbarten slawischen Völker und Staaten zu fördern.

Diese hauptsächliche Ausrichtung der tschechoslowakischen auswärtigen Politik, die getragen ist von dem Geiste slawischer Freundschaft, stellt die Regierung auf die breitere Grundlage allgemeiner freundschaftlicher Beziehungen zu den demokratischen westlichen Mächten, die in der antinazistischen Front der Vereinten Nationen stehen. Die freundschaftlichen Beziehungen zu England, dessen Hilfe während des Krieges wir hoch einschätzen, wie auch zu den USA wird die Regierung in ähnlicher Weise stärken wie die besonders enge Freundschaft mit Frankreich, wobei es ihr Bestreben sein wird, daß die Tschechoslowakei einen aktiven Beitrag bei der Errichtung einer neuen Ordnung im befreiten, demokratischen Europa leistet.

V
In ihrer heimischen Politik wird die Regierung von dem grundlegenden Artikel der tschechoslowakischen Verfassung ausgehen, nach dem das Volk die einzige Quelle der Staatsgewalt ist. Deshalb wird die Regierung das gesamte öffentliche Leben auf einer breiten demokratischen Grundlage aufbauen; sie sichert dem Volke alle politischen Rechte zu und wird einen unerbittlichen Kampf um die Ausrottung aller faschistischen Elemente führen.

Zum Unterschied von dem früheren hüchkratischen, voll;:sfremden Verwaltungsapparat werden in den Gemeinden, Bezirlcen und Ländern als neue Organe der staatlichen und öffentlidten Ven'ialtung vom Volke gewählte Nationalausschüsse geschaffen. Diese vom Volke gewählten, unter der ständj. gen Kontchlle des Volkes stehenden und bis auf weit,eres vom Volke ab. berufbaren Nationalausschüsse werden im Bereidt ihrer Zuständigkeit alle öffentlidten Angelegenheiten verwalten, neben den Zentralorganen für die öffentlidte Sidterheit sorgen und sidt einen ihnen untergeordneten demokratischen Beamtenapparat aufbauen. Die Regierung „ürd ihre Politik über die Nationalausschüsse verwirklidten und sidt vollständig auf sie stützen. Alle Organe und Institutionen der Verwaltung und Gewaltausübung, die von den früheren Regimen der Okkupanten und Verräter eingeridttet wurden, werden aufgelöst. Für die vorläufige Verwaltung der Gemeinden und Be. zirke mit einer in der Mehrheit staatlidt unzuverlässigen, nidtt slawischen Bevölkerung werden die Verwaltungsfunktionen angeordnet.

Das befreite Volk wird in die Nationalausschüsse seine besten Vertreter entsenden, ohne Rücksidtt darauf, ob sie irgendeiner politischen Partei angehören oder nidtt, die sidt aber im Kampf gegen die fremden Eindring. linge und Verräter bewährt und durdt ihre Taten ihr wirklidt vaterländi6dtes Fühlen und ihre demokratische überzeugung bewiesen haben und beweisen. Zugleidt aber werden Volk und Regierung sorgfältig darüber wadten, daß in die Nationalausschüsse keine Elemente eindringen, welche mit den Okkupanten zusammengearbeitet, die Verräter unterstützt und in Diensten des Feindes sidt schändlidte persönlidte Vorteile verschafft haben.

Die Regierung wird die schöpferische Initiative und die öffcntliche Tä. tigkeit der breitesten Volksschidtten voll und ganz unterstützen. Neben der unmittelbaren Beteiligung an der Verwaltung und Leitung der staatlimen und öffentlimen Angelegenheiten im Wege der Nationalausschüsse wird das Volk das Remt haben, freiwillige Organisationen verschiedener Art politische, gewerkschaftlime, kulturelle, sportlime und andere - zu bilden und durdt sie seine demokratischen Redtte zu verwirklimen. Dabei wird aber nicht zugelassen werden, daß in diese Organisationen Volksverräter, Faschisten und andere offene oder getamte Feinde des Volkes eindringen.

Die konsequente Gleichberedttigung der Frauen in allen Bereichen des politisdlen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens wird durmgeführt werden. Das allgemeine Wahlrecht der Männer und Frauen vom 18. Lebensjahr an wird eingeführt und auch auf die Angehörigen der Wehrmacht ausgedehnt werden. Alle Volksverräter und Helfershelfer des Feindes wer. den jedoch im Sinne des Dekretes des Präsidenten der Republik über die Bestrafung der Kriegsverbrecher, der Verräter und Kollaboranten und über die Errichtung von Volksgerichten des aktiven und passiven Wahlremteg (\ntkleidet. Gewährleistet werden voll und ganz die verfassungsmäßigen Freiheitsredtte, insbesondere die persönlidle Freiheit, die Versammlungsfreiheit, die Koalitionsfreiheit, die freie Meinungsäußerung durch Wort, Drudc und Schrift, die Freiheit des Hauses, das Briefgeheimnis, die Lehrund Gewissensfreiheit sowie die Freiheit des religiösen Bekenntnisses. Eine Diskriminierung der Bürger der Republik aus rasaischen Gründen wird nicht zugelassen werden.

VI
Die Regierung hält sich, a1s erste Heimatregierung der Republik, für di6 Verkörperung der auf neuen Grundsätzen errichteten tschecho-slowakischen staatlichen Gemeinschaft. Indem sie allen alten Streitigkeiten ein Ende be. reitet und von der Anerkennung der Slowaken als einem national eigenständigen Volk ausgeht, wird sich die Regierung von ihren ersten Schritten an folgerichtig darum bemühen, daß im tschecho.slowakischen Verhältnis der Grundsatz „Gleiche unter Gleichen“ verwirklicht und 3uf diese Weise die Bruderschaft zwischen den beiden Nationen tatsäch1ich zur Geltung gebracht werde.

In Anerkennung dessen, daß die S1owaken Herren in ihrem slowakiswen Lande sein sollen, ebenso wie die Tschechen in ihrer tschechischen nationalen Heimat, und daß die Republik als gemeinschaftlicher Staat der gleichberech. tigten Nationen, der tschechischen und der slowakischen, emeuert wird, gibt die Regierung dieser Anerkennung in wichtigen staatspolitischen Akten Ausdrudc. Sie wird den Slowakischen Nationalrat, der sich auf die Nationalität in den Gemeindebezirken stützt, nicht nur alB den autorisierten Repräsen. tanten der selbständigen slowakischen Nation, sondern auch als den Träger der Staategewalt auf dem Gebiete der Slowakei (der gesetzgebend~n, der Regierungs- und der vollziehenden Gewalt) betrachteu, wie dies dem Sonder. übereinkommen des Slowakischen Nationalrats mit dem Präsidenten der Republik und der tschechoslowakischen Regierung in London entspricht. Die gemeinsamen Staatsaufgaben wird die Regierung als Zentralregierung der Republik in engstem Zusammenwirken mit dem Slowakischen Nationalrat und dem Kollegium der slowakischen nationalen Beauftragten, als dem vollziehenden Regierungsorgan des Slowakischen Nationalrates, durchführen.

Im Rahmen der neu errichteten einheitlichen tschechoslowakischen Wehrmacht und auf der Grundlage einheitlicher Dienststellen werden nationale slowakische militärische Formationen (Regimenter, Divisionen usw.) gebildet, die überwiegend aus Mannschaften, Unteroffiziers- und Offizierskorps slowakischer Nationalität bestehen und sich der slowakischen Kommando. und Dienstsprache bedienen werden. Offiziere und Unteroffiziere der ehemaligen slowakischen Armee werden in ihrem bisherigen Rang in die tschechoslowakische Armee übernommen, soweit sie sich nicht gegen die nationale Ehre eines Slowaken vergangen haben und keiner strafrechtlichen Verfolgung wegen ihrer Tätigkeit während des früheren Verräterregimes ausgesetzt sein werden, wobei das Gutachten und die Empfehlung des Slowakischen Nationalrates maßgebend sein wird.

Die neue Regierung der Republik wird dafür Sorge tragen, daß bei der Regelung der Verfassungsverhältnisse der slowakischen und der tschechischen Nation slowakische Organe mit gesetzgebender, regierender und vollziehender Gewalt konstituiert werden, wie sie sie heute die slowakische Nation im Slowakischen Nationalrat besitzt.

Über die künftige Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Organen der Zentralregierung und der slowakischen Regierung werden die legitimen Vertreter der tschechischen und der slowakischen Nation eine Vereinbarung treffen. In den zentralen staatlichen Behörden, Institutionen und Wirtschaftsorganen von gesamtstaatlicher Bedeutung wird den Slowaken bei dieser Regelung eine der Zahl und Bedeutung entsprechende Vertretung garantiert.

VII
Die Regierung wird dafür sorgen, daß die Frage der Karpato-Ukraine, welche von deren Bevölkerung selbst aufgeworfen wurde, so bald wie möglich geregelt wird. Die Regierung hat den Wunsch, daß diese Frage nach dem in demokratischer Form geäußerten Willen des karpatho-ukrainischen Volkes und in völliger Freundschaft zwischen der Tschechoslowakei und der Sowjetunion geregelt werde und ist überzeugt, daß dies auch tatsächlich der Fall sein wird. Die Regierung wird in diesem Sinne alle notwendigen Vorbereitungen treffen.

VIII
Die furchtbaren Erfahrungen, welche die Tschechen und Slowaken mit der deutschen und madjarischen Minderheit gemacht haben, die zu einem großen Teil das gefügige Werkzeug einer gegen die Republik gerichteten auswärtigen Eroberungspolitik bildeten, und von denen sich vor allem die tschechosIowakischen Deutschen direkt zu einem Ausrottungsfeldzug gegen das tschechische und das slowakische Volk hergaben, zwingen die wiederhergestellte Tschechoslowakei zu einem tiefgreifenden und dauerhaften Eingriff. Die Republik hat nicht den Wunsch, ihre loyalen deutschen und madjarischen Bürger zu verjagen, und sie wird sie auch nicht verfolgen, und vor allem nicht diejenigen, welche ihr auch in den schwersten Zeiten die Treue gehalten haben; gegen die Schuldigen aber wird streng und unerbittlich vorgegangen werden, wie dies das Gewissen unserer Völker, das heilige Andenken an unsere zahllosen Märtyrer und die Ruhe und Sicherheit künftiger Geschlechter fordern. Die Regierung wird sich deshalb an folgende Regeln halten:

Den Bürgern der tschechoslowakischen Republik deutscher und madjarischer Nationalität, welche vor München 1938 die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft besaßen, wird die Staatsbürgerschaft bestätigt und die eventuelle Rückkehr in die Republik zugesichert, soweit sie Antinazisten und Antifaschisten waren und soweit sie bereits vor München einen aktiven Kampf gegen Henlein und gegen die madjarischen irredentistischen Parteien und für die Tschechoslowakische Republik geführt haben, soweit sie nach München und nach dem 15. März wegen ihres Widerstandes und ihres Kampfes gegen das damalige Regime und für die Treue zur TschechIoslowakischen Republik von der deutschen und der madjarischen Staatsgewalt verfolgt und in Kerker und Konzentrationslager geworfen wurden oder vor dem deutschen oder dem madjarischen Terror über die Grenzen fliehen mußten und sich dort am aktiven Kampf für die WiederhersteIlung der Tschechoslowakei beteiligt haben.

Die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft der übrigen tschechoslowakischen Bürger deutscher und madjarischer Nationalität wird aufgehoben. Diese Bürger können von neuem für die Tschechoslowakei optieren, wobei sich die Behörden der Republik das Recht der individuellen Entscheidung über jedes Gesuch vorbehalten. Diejenigen Deutschen und Madjaren, welche wegen eines Verbrechens gegen die Republik und gegen das tschechische und das slowakische Volk vor Gericht gestellt und verurteilt werden, werden der tschechoslowakischen (Staats-) Bürgerschaft für verlustig erklärt und aus der Republik für immer ausgewiesen, soweit über sie nicht die Todesstrafe verhängt wird.

Die Deutschen und Madjaren, welche in das Gebiet der Tschechoslowakei nach München, also seit 1938, eingewandert sind, werden sofort aus der Republik ausgewiesen, soweit sie nicht einem Strafverfahren unterliegen. Eine Ausnahme bilden Personen, welche zugunsten der TschechosIowakei gearbeitet haben.

IX
Die Regierung wird es als ihre höchste verantwortungsvolle Aufgabe und als ihre moralische Verpflichtung vor dem tschechischen und dem slowakischen Volke erachten, alle Kriegsverbrecher, alle Verräter, alle bewußten und aktiven Helfer der deutschen oder der madjarischen Unterdrücker zu ergreifen und dem Gericht und der Bestrafung zu übergehen. Diese Aufgabe wird die Regierung ohne jeden Aufschub, ohne Schwanken und ohne Nachsicht gegen irgend jemanden durchführen.

Soweit es sich um die deutschen und madjarischen Kriegsverbrecher handelt, wird die Regierung für ihre sofortige Unschädlichmachung, Einkerkerung und Überstellung an die außerordentlichen Volksgerichte sorgen. Dabei werden bei diesen deutschen und madjarischen Verbrechern nicht nur die an den Völkern der Tschechoslowakei und auf tschechoslowakischem Gebiete begangenen Verbrechen untersucht und bestraft werden, sondern auch ihre an anderen Völkern, vor allem an der Sowjetunion begangenen Verbrechen. Sichergestellte deutsche und madjarische Verbrecher dieser Art werden den sowjetischen Organen übergehen. Es werden Lager zur Konfinierung der deutschen und madjarischen Angehörigen eingerichtet, welche irgendeine Verbindung mit den nazistischen und faschistischen Organisationen, mit deren Apparat und deren bewaffneten und terroristischen Formationen hatten.

Besondere Vorkehrungen wird die Regierung zu dem Zwecke treffen, um die Aburteilung und Bestrafung der Verräter, der Kollaboranten und der faschistischen Elemente aus den Reihen des tschechischen und des slowakischen Volkes zu gewährleisten. In Verbindung mit den Nationalausschüssen werden überall außerordentliche Volksgerichte eingerichtet, deren Zuständigkeit durch den örtlichen Bereich und die Natur des Vergehens bestimmt wird. Für besondere Fälle, die bekannte und besonders verantwortliche Verbrecher betreffen, wird ein Nationalgericht in den böhmischen Ländern und in der Slowakei eingerichtet. Der Strafverfolgung der Verräter und Kollaboranten werden allgemein die Bestimmungen des Dekretes des Präsidenten der Republik über die Bestrafung der Kriegsverbrecher zugrunde gelegt werden.

Als Hochverräter der Republik wird die Regierung den Protektoratspräsidenten Hácha und alle Mitglieder der Regierung Beran, welche der Unterschrift Háchas unter den sogenannten Berliner Vertrag vom 15. März 1939 ihre Zustimmung gaben und Hitler bei seiner Ankunft in Prag am 16. März 1939 begrüßten, vor das Nationalgericht stellen. Die Regierung wird dafür sorgen, daß alle Mitglieder der Protektoratsregierungen seit dem 16. März 1939, ebenso wie Tiso und die Mitglieder der sogenannten slowakischen Regierungen seit dem 14. März 1939, wie auch des sogenannten slowakischen Landtags vor Gericht gestellt werden. Weiterhin auch die politischen und behördlichen Helfer Háchas, sowie auch die verantwortlichen leitenden Beamten der Protektoratsverwaltung. Abgerechnet wird mit den verräterischen Journalisten, die sich verkauft und den Deutschen gedient haben. Verfolgt werden die Funktionäre des „Kuratoriums für die Erziehung der tschechischen Jugend“ [Gemeint ist offenbar das „Kuratorium für Jugenderziehung in Böhmen und Mähren“.], die Mitglieder der „Vlajka“, die Ausschußmitglieder und Funktionäre der „Nationalen Gewerkschaftszentrale der Angestellten“, des“ Verbandes der Land- und Forstwirtschaft“ und ähnlicher Organisationen, welche den Deutschen dienten, und weiterhin die Funktionäre, welche tschechische und slowakische Menschen der Gestapo in die Hände geliefert, sich aktiv an der Verschleppung von Slowaken und Tschechen zur Zwangsarbeit nach Deutschland beteiligt oder aktiv die Evakuierung der tschechoslowakischen Bevölkerung unterstützt haben und ähnliches. In der Slowakei werden vor

Gericht gestellt die aktiven Helfer des Tiso- und Verräterregimes, die Schergen der Hlinkagarde und der slowakischen Gestapo, die Werkzeuge -der nazistischen Pchpaganda Gaspars und insbesondere auch diejenigen, welche aktiv und meuchlings gegen den slowakischen nationalen Aufstand aufgetreten sind und in irgendeiner Weise an den Gewalttaten und Bestialitäten der Deutschen gegen das slowakische Volk teilgenommen haben.

Die Regierung wird mit aller Entschlossenheit die Verräter aus den Reihen der Bank-, Industrie- und Landwirtschaftsmagnaten vor Gericht ziehen, die während der deutschen Vorherrschaft in den Bank-, Industrie, Handels-, Landwirtschaftsunternehmungen und in Wirtschaftsorganisationen aller Art der deutschen Plünderuug und der deutschen Kriegführung Hilfe geleistet haben.

Und wenn auch die bloße Beschäftigung im staatlichen und öffentlichen Apparat der ehemaligen Okkupations- und Verräterregime für sich allein nicht als strafbar angesehen wird, so wird doch unter demokratischer Kontrolle eine individuelle Überprüfung der Tätigkeit eines jeden einzelnen durchgeführt werden, und die Regierung wird alle Vorkehrungen treffen, um den neuen Staatsapparat völlig von allen Elementen zu reinigen, welche sich gegen die Republik und gegen die Nation vergangen haben, von den faschistischen und faschistenfreundlichen Elementen, von den Elementen, welche während der kritischen Ereignisse der Jahre 1938 und 1939 und in der Zeit der deutschen und madjarischen Okkupation Nation und Staat gegenüber einen Treubruch begangen und ihre Unzuverlässigkeit und Feigheit bewiesen haben. In der gleichen Weise werden alle tschechoslowakischen Bürger ermittelt und verfolgt, welche im Ausland der Republik untreu geworden sind und durch ihre umstürzlerische Tätigkeit dem Feind geholfen haben, sowie diejenigen, welche die Erfüllung ihrer bürgerlichen Pflichten verweigert haben, es sei denn, daß sie unter dem Druck des nazistischen Terrors standen.

Entschlossen, den Faschismus in allen Konsequenzen politisch und moralisch auszurotten, verkündet die Regierung das Verbot aller faschistischen Parteien und Organisationen und wird in keinerlei Form eine Wiederherstellung dieser politischen Parteien zulassen, die sich so schwer an den Interessen der Nation und der Republik vergangen haben (der Agrarpartei, ihres Ablegers, der sogenannten Gewerbepartei, der Nationalen Vereinigung, wie auch derjenigen Parteien, die sich im Jahre 1938 mit der [slowakischen] Volkspartei vereinigt haben). Aus diesen Maßnahmen folgt für ein ehemaliges Mitglied der genannten Parteien, das der Republik treu geblieben ist, keine Beeinträchtigung der moralischen oder politischen Ehre. Den politisch verantwortlichen Funktionären der genannten Parteien, welche sich kompromittiert und schwer an den Interessen der Nation und der Republik vergangen haben, wird die politische Tätigkeit und die Beteiligung an den Organisationen der demokratischen Parteien verboten werden.

X
Zur Tilgung der von den Okkupanten und ihren verräterischen Helfern am tschechischen und slowakischen nationalen und privaten Vermögen begangenen Verbrechen, zur Ausrottung des fremden und faschistischen Einflusses auf die tschechische und slowakische Wirtschaft und zur Sicherung der Früchte der nationalen Arbeit für die Bedürfnisse der tschechischen und slowakischen Nation werden eine Reihe von Vorkehrungen getroffen werden. Im Sinne des Dekretes des Präsidenten der Republik über die Sicherstellung des ungestörten Fortgangs des Wirtschaftslebens in der Übergangszeit wird Vermögen aller Art sichergestellt und unter nationale Verwaltung gegeben, soweit es sich im Besitz, im Eigentum oder unter der Verwaltung von Bürgern feindlicher Staaten befindet, insbesondere Deutschlands und Ungarns; von deutschen und madjarischen Bürgern der Tschechoslowakischen Republik, die aktiv der Zerschlagung und Besetzung der Tschechoslowakei Vorschub geleistet haben; von sonstigen Bürgern der Tschechoslowakischen Republik, welche die Nation verraten und aktiv die deutschen und ungarischen Okkupanten unterstützt haben; von Aktien- und anderen Gesellschaften, in deren Verwaltung sich Personen befunden haben, die zu den drei obenangeführten Kategorien gehören.

Sichergestelltes Vermögen, das früher Arbeitern, Beamten, Gewerbetreibenden, Bauern und Angehörigen freier Berufe gehört hat und ihnen im Zuge der nationalen, politischen und rassischen Verfolgung entzogen wurde, wird den früheren Eigentümern bzw. ihren rechtmäßigen Erben sofort zurückgegeben werden. Darüber entscheiden auf Grund eines individuellen Gesuches die zuständigen Nationalausschüsse.

Das übrige sichergestellte Vermögen bleibt bis zur Entscheiduug der zuständigen Gesetzgebungsorgane unter nationaler Verwaltung.

Bei den Gemeinschaftsunternehmungen und -organisationen aller Art (den landwirtschaftlichen, Konsum-, Kreditgenossenschaften usw.) wird sofort eine vorläufige nationale Verwaltung eingesetzt, sofern die Mitglieder der betreffenden Genossenschaft selbst nicht die Möglichkeit haben, auf demokratische Weise eine neue Verwaltung zu wählen. Die vorläufige nationale Verwaltung bestellt der zuständige Nationalausschuß (in der Slowakei in wichtigen Fällen der Slowakische Nationalrat) unter aktiver Beteiligung der Mitglieder der Genossenschaft.

XI
Um dem Rufe der tschechischen und slowakischen Bauern und Landlosen nach einer konsequenten Verwirklichung einer neuen Bodenreform entgegenzukommen und geleitet von dem Streben, vor allem den tschechischen und slowakischen Boden ein für allemal den Händen des fremden deutschmadjarischen Adels wie auch den Händen der Volksverräter zu entreißen und ihn in die Hände der tschechischen und slowakischen Bauern und Landlosen zu geben – begrüßt die Regierung die Konfiskation des Bodens der Feinde und Verräter, welche der Slowakische Nationalrat durchführt, und seine Aufteilung unter die Kleinlandwirte; die Regierung wird ähnliche Vorkehrungen auf das ganze Gebiet der Republik ausdehnen, wobei sie sich nach folgenden Grundsätzen richten wird:

Es wird ein Nationaler Bodenfonds errichtet. In den Nationalen Bodenfonds wird aller Boden, die Gebäude, das tote und lebende Inventar eingebracht, soweit es gehört: den deutschen und madjarischen Adligen und Gchßgrundbesitzern, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit, wie auch anderen Bürgern feindlicher Staaten, insbesondere Deutschlands und Ungarns: den deutschen und madjarischen Bürgern der Tschechoslowakischen Republik, die der Zerschlagung und Besetzung der Tschechoslowakei aktiv Vorschub geleistet haben; den übrigen Bürgern der Tschechoslowakei, welche das Volk verraten und die deutschen und madjarischen Okkupanten aktiv unterstützt haben; den Aktien- und sonstigen Gesellschaften, die von Personen der obengenannten Kategorien geleitet wurden.

Das oben angeführte Grundeigentum und das mit ihm zusammenhängende Vermögen wird entschädigungslos enteignet. Die zuständigen Nationalausschüsse führen die Konfiskation durch und sorgen mit Hilfe der Bauernkommissionen bis zur Durchführung der Bodenreform für die vorläufige Verwaltung der konfiszierten Objekte.

Der in der Verfügungsgewalt des Nationalen Bodenfonds stehende landwirtschaftliche Boden wird in den böhmischen Ländern an tschechische und in der Slowakei an slowakische und ukrainische Häusler, kleine und mittlere Landwirte sowie auch an landwirtschaftliche Arbeiter aufgeteilt, wobei denjenigen, die sich im nationalen Befreiungskampf bewährt haben, der Vorzug gegeben wird: wie Partisanen, Soldaten, nationalen Untergrundarbeitern, Opfern des fremden Terrors u. a. Die Aufteilung wird durch die Verwaltung des Nationalen Bodenfonds unter aktiver Beteiligung der Nationalausschüsse und von Sonderkommissionen aus den Reihen der Landwirte und der landwirtschaftlichen Arbeiterschaft vorgenommen. Mit Hilfe der Wirtschaftsgebäude und des Inventars der parzellierten Objekte können Genossenschaften für die gemeinschaftliche Benutzung der Gebäude und des Inventars durch die Kleinlandwirte organisiert werden.

Für den Boden, der dem Zuteilungsempfänger in volles Eigentum gegeben wird, wird zum Zwecke der Förderung der Landwirtschaft ein mäßiges Entgelt genommen, das den Wert einer ein- bis zweijährigen Durchschnittsernte (nach der Bonität des Bodens) nicht übersteigt und in Teilzahlungen bis zu 15 Jahren ausgeteilt wird. In berücksichtigungswürdigen Fällen kann auch auf dieses Entgelt verzichtet werden.

XII
Die Erneuerung des durch die Okkupanten und Verräter zerrütteten Wirtschaftslebens, die Wiederherstellung der vom Feinde vernichteten Werte, die rasche Neubelebung der Erzeugung für die Bedürfnisse des Krieges und der Zivilbevölkerung wie auch die Sicherung von Arbeit und Verdienst für alle arbeitsfähigen Menschen werden große Anstrengungen des gesamten Volkes und aller seiner Organisationen erfordern. Gestützt auf die schöpferische Initiative der breitesten Schichten der Nation wird die Regierung vor allem bemüht sein:

Alle eingestellten Unternehmungen in Gang zu setzen und ihre Erzeugung den Erfordernissen des Krieges und den Rohstoffvorräten anzupassen. Die Reparatur der Gebäude und der Maschinenanlagen in den beschädigten Unternehmungen durchzuführen und die wirkungsvollste Ausnutzung der verfügbaren Maschinen zu organisieren.

Die vorhandenen Vorräte an Rohstoffen aller Art zu mobilisieren, ihre weitere Erzeugung mit örtlichen Mitteln zu organisieren und ihre zweckmäßige Verteilung auf die einzelnen Industriezweige und die einzelnen Unternehmungen durchzuführen.

Die Gewinnung von Brennmaterial aus den örtlichen Quellen zu organisieren und für seine zweckmäßige Verteilung zu Borgen. Die öffentlichen und privaten Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke sowie die anderen kommunalen Unternehmungen und Energiequellen rasch in Betrieb zu setzen.

Die Post-, Telegrafen-, Telefon- und Rundfunk- (Telekommunikations-) Verbindungen wiederherzustellen, den Fern- und Ortsverkehr, insbesondere die Zufuhr von Nahrungsmitteln vom Lande in die Städte, auszubauen und zu diesem Zwecke alle zu Gebote stehenden Verkehrsmittel zu mobilisieren.

Den Bauern, Häuslern, Gewerbetreibenden und Arbeitern auf dem Lande und in den Städten bei der Reparatur oder beim Wiederaufbau der zerstörten Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude durch Zuteilung von Baumaterialien und Gewährung billiger Kredite und von Geldsubventionen zu helfen. Die Wiederherstellung und die Reparatur der beschädigten öffentlichen Gebäude, militärischen Quartiere, Behörden, Schulen, Krankenhäuser u: ä. vorzunehmen.

Die Privatinitiative der Unternehmer, Handwerker und sonstigen Erzeuger mit Hilfe von Krediten, durch Zuteilung von Rohstoffen, Vergebung von Aufträgen und Sicherung des Absatzes der Fertigerzeugnisse zu fördem.

In den Untemehmungen, die unter nationale Verwaltung gestellt werden, geeignete und initiative technische und kaufmännische Leitungen einzusetzen, die einen erfolgreichen Betrieb der Untemehmungen unter der Gesamtleitung der staatlichen und wirtschaftlichen Organe gewährleisten.

Die Belebung und den Aufschwung eines soliden und genossenschaftlichen Handels durch Gewährung von Geldkrediten und Waren und durch Bekämpfung von Spekulationen und Wucher zu unterstützen.

Ein vollständiges Geld- und Kreditsystem, industrielle Schlüsselbetriebe, ein Versicherungswesen, natürliche und Energiequellen unter staatlicher Gesamtleitung und im Dienst des Wiederaufbaus der nationalen Wirtschaft und der Wiederbelebung von Erzeugung und Handel zu erstellen.

Neben der Hilfe, die das befreite Gebiet von der Sowjetunion erhält und erhalten wird, wird sich die Regierung auch weiterhin darum bemühen, Gegenstände für die erste Hilfe von der internationalen Organisation UNRRA und aus den Mitteln, die auf Grund des amerikanischen „Pacht und Leih- Gesetzes“ gewährt werden, sowie auch durch Ankauf auf dem freien ausländischen Markt zu erhalten.

XIII
Länger als sechs Jahre haben die Okkupanten mit Hilfe der Verräter unsere Nationen ausgeraubt. Das Plündern durch die Fremden hat jetzt am Vorabend ihrer Vertreibung aus unseren Ländern seinen Höhepunkt erreicht. Der Feind läßt überall hinter sich eine Wüste und hat unser befreites Gebiet in die größten Versorgungs- und Emährungsschwierigkeiten gestürzt. Die schrittweise Überwindung dieser Versorgungs- und Emährungsschwierigkeiten, die Sicherung der notwendigsten Nahrungsmittel für das Heer und die Zivilbevölkerung gehören zu den vordringlichsten Aufgaben unserer Kriegsanstrengungen.

Die Regierung appelliert an unsere Landbevölkerung, an die Bauern und die landwirtschaftlichen Arbeiter, an die Männer und Frauen und an die Jugend, für die Bestellung einer jeden Spanne bebauungsfähigen Bodens zu sorgen. Die Ortsnationalausschüsse, die landwirtschaftlichen Genossenschaften, die Organisationen der Bauern und der landwirtschaftlichen Arbeiter sollten es sich angelegen sein lassen, daß der Boden der unter nationale Verwaltung gestellten Güter und Anwesen bestellt wird und daß den Anwesen, deren Eigentümer sich bei der Armee, bei den Partisanen, im feindlichen Hinterland befinden oder dem feindlichen Terror zum Opfer gefallen sind, bei den Feldarbeiten eine organisierte, brüderliche Hilfe zuteil wird. Die Regierung besteht darauf, daß mit der Bestellung des zur Parzellierung bestimmten Bodens keineswegs zugewartet werden darf, wofür sie die zuständigen Nationalausschüsse verantwortlich macht, die dafür sorgen müssen, daß in ihrem Zuständigkeitsbereich jedes Stück Boden rechtzeitig und gut bestellt wird, ohne Rücksicht darauf, in welchem Eigentumsverhältnis es sich im gegebenen Augenblick befindet.

Während der Zeit der Okkupation mußte unser Landvolk die Erzeugnisse seiner schweren Arbeit dem Feinde abliefern, ohne dafür den gebührenden Gegenwert zu erhalten. Nunmehr ist es auf dem befreiten Gebiet die heilige Pflicht unserer Bauern, mit ihrer Produktion das eigene Volk und die Armee zu ernähren, die für die Befreiung des Vaterlandes kämpft. Die Regierung wird im Einvernehmen mit den berufenen Organen der Landwirte neue feste Nomen für die Pflichtablieferungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu Festpreisen nach der Größe des Anwesens, dem Ausmaß und der Beschaffenheit des Bodens der einzelnen Eigentümer der landwirtschaftlichen Besitzungen festsetzen, um dem Staat die Möglichkeit zu geben, die Armee, die Arbeiterschaft und die sonstige arbeitende Stadtbevölkerung mit billigen Lebensmitteln zu versorgen. Nach Erfüllung dieser Mindestverpflichtungen gegenüber seinem Volk und Staat wird jeder Landwirt die Möglichkeit haben, über die Überschüsse seiner Erzeugung im Rahmen der festgesetzten Preise frei zu verfügen.

Die Regierung wird feste und für die breite Masse der Nation erschwingliche Preise für die normierten Zuteilungen der wichtigsten Lebensmittel festsetzen, die jeder durch unbeschränkte Einkäufe auf dem freien Markt ergänzen kann. Davon, wie die Landbevölkerung ihre Pflicht bei der Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung und bei der Durchführung ihrer Pflichtablieferungen der Nation und dem Staat gegenüber erfüllen wird, wird es abhängen, in welcher Weise die staatlichen und öffentlichen Organe die Ernährung der Stadtbevölkerung werden sichern können.

XIV
Im Rahmen der gesteigerten Kriegsanstrengungen und nach Maßgabe der Wiederherstellung und Erweiterung der von den Okkupanten und Verrätern zerstörten Volkswirtschaft ist die Regierung entschlossen, die Grundlagen einer großzügigen Sozialpolitik und sozialen Fürsorge für alle Schichten des arbeitenden Volkes in Stadt und Land zu legen.

Die Regierung wird alle ihre Kräfte dafür einsetzen, daß alle arbeitsfähigen Männer und Frauen eine Arbeitsmöglichkeit und einen ihrer Leistung entsprechenden Verdienst haben. Die Arbeitszeit, die Löhne und die anderen Arbeitsbedingungen werden durch Kollektivverträge gesichert und durch Gesetz geschützt werden. Für Frauen und Jugendliche wird der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit eingeführt.

Die Regierung wird dafür sorgen, daß alle Arbeitenden für den Fall der Arbeitslosigkeit, der Krankheit, eines Unfalls, der Invalidität und des Alters gesichert sind, und daß diese Fürsorge fortschreitend auch auf beruflich selbständige Personen ausgedehnt wird, soweit sie keine andere Existenzmöglichkeiten haben. Im Vordergrund der sozialen Fürsorge wird eine ausreichende Fürsorge für Mutter und Kind stehen. Die Ausgaben für die Sozialversicherungen aller Art werden in Zukunft im Rahmen des staatlichen Gesamthaushalts gedeckt werden.

Als Kur-, Erholungs- und Urlaubsorte werden dem arbeitenden Volk aus Stadt und Land die Bäder, Sanatorien und Genesungsheime aller Art zugänglich sein. In den Dienst der Gesundheit und der Erholung unseres Volkes werden auch die Schlösser, Sommersitze und Paläste gestellt werden, in denen sich früher der fremde Adel und andere schmarotzende Herrschaften ausbreiteten.

Besondere Aufmerksamkeit wird die Regierung der Existenzsicherung der Opfer des Krieges und des nationalen Befreiungskampfes, der Märtyrer der faschistischen Kerker und Konzentrationslager, der Witwen und Waisen widmen.

Auf eine breite Grundlage wird die Fürsorge für unsere heranwachsende Generation gestellt. Unsere Jugend beiderlei Geschlechts muß physisch, moralisch und geistig gerüstet Bein, um eine würdige Trägerin der Zukunft unserer Nationen zu werden. Den Kindern der Arbeiter, der Bauern und der übrigen arbeitenden Schichten wird materiell das Recht auf die nach ihren Fähigkeiten höchste Bildung zugebilligt rund der Weg in ein freudevolles Leben geöffnet. Kinderreichen Familien wird besondere Förderung zuteil.

Soweit die Angehörigen unserer Intelligenz ihrer Nation in der Zeit der Prüfung nicht untreu geworden sind, sind sie berufen, beim Wiederaufbau , eines neuen Lebens im befreiten Vaterland eine bedeutungsvolle Rolle zu spielen. Die Regierung wird dafür sorgen, daß unserer zahlreichen und befähigten Intelligenz der Eintritt in öffentliche und private Dienste ohne Partei- oder sonstige Protektion offensteht und daß ihr eine ihren Leistungen entsprechende Lebenshaltung gewährleistet wird.

Alle Arbeitnehmer, Hand- wie Geistesarbeiter, werden das Recht haben, sich freiwillig in gewerkschaftlichen Organisationen zusammenzuschließen und ihre Vertreter frei zu wählen. In den Betrieben, in den Werkstätten und in den Behörden werden die Arbeitgeber Betriebsräte bzw. ihre Vertrauensleute frei wählen. Die gewerkschaftlichen Organisationen und die Betriebsräte werden die rechtmäßigen Vertreter der Arbeitgeber vor den Privatunternehmen und vor den öffentlichen Behörden in allen Fragen der Lohn-, Arbeits- und Sozialpolitik sein.

Die Regierung erachtet die beschleunigte Durchführung der Repatriierung aller treuen Bürger der Republik in ihre Heimat für ihre besondere Aufgabe.

XV
Die sechs Jahre Okkupation haben uns nicht nur materielle Schäden zugefügt: Nicht geringer, ja in ihren Folgen besonders gefährlich sind die moralischen und intellektuellen Schäden der fremden Oberherrschaft, insbesondere in den Reihen der Jugend. Auch dadurch, daß sie von vielen Bildungsmöglichkeiten ausgeschlossen war, und daß ihr während dieser ganzen Zeit das Gift des Faschismus eingeflößt wurde. Hier ist es also nötig, Hand an die Wurzeln des Übels zu legen. Es genügt jedoch nicht, es zu beseitigen. Notwendig ist auch der Neuaufbau im Geiste der neuen Zeit und der neuen Erfordernisse des Staates.

Es wird eine Säuberung der Schulen und der anderen Kulturinstitute (Theater, Bibliotheken u. ä.) von den Personen durchgeführt, welche in diesem Bereich mit den Okkupanten zusammengearbeitet haben. Beseitigt werden alle in der Zeit der Unfreiheit herausgegebenen Lehrbücher. Es wird eine Überprüfung der Schülerbibliotheken und der öffentlichen Büchereien vorgenommen werden, um das nazistische und faschistische Unkraut daraus zu entfernen. Im Bereich des Zeitungswesens, des Rundfunks und des Films wird eine gründliche Säuberung durchgeführt werden. Alle deutschen und madjarischen Schulen in den tschechischen und slowakischen Städten werden geschlossen, darunter auch die Prager Deutsche Universität und die Deutschen Technischen Hochschulen in Prag und Brünn, die sich als die übelsten faschistischen und hitlerischen Brutstätten bei uns erwiesen haben. Auch die deutsche Lehrerschaft der Volks- und Mittelschulen gehörte zu den Hauptstützen des Hitlerismus und des Henleinismus in unseren Ländem, und weil das eine Massenerscheinung ist, werden – bis zur endgültigen Entscheidung über die deutsche Frage – überhaupt alle deutschen Schulen geschlossen.

Die deutschen Gewalttäter haben eine Reihe von Schulen, Bibliotheken und Theatern geschlossen und ihr Inventar vernichtet, insbesondere das der tschechischen Hochschulen. Deshalb werden folgende Maßregeln ergriffen:

Die tschechischen und slowakischen Schulen aller Kategorien, die von den Okkupanten und dem Hácha-Regime geschlossen wurden, werden wiedererrichtet; neu eröffnet werden auch die in der Zeit der Okkupation geschlossenen Bibliotheken und Theater. Das vernichtete Inventar der Bibliotheken und Laboratorien, insbesondere der Universitäten und Technischen Hochschulen, wird ersetzt durch die zu diesem Zwecke verwendbaren Bücherfonds und Laboratoriumseinrichtungen der deutschen Schulen und Institute. Der Hochschul- und Mittelschuljugend, die von der Schließung der Schulen betroffen war, wird die beschleunigte Absolvierung der einschlägigen Lehranstalten ermöglicht werden. Besondere Sorgfalt wird bei der Neueinrichtung der Schulen den Kindergärten, zum Schutze der Kinder berufstätiger Eltern, gewidmet werden, sowie auch den Fach- und Fortbildungsschulen zur beschleunigten Heranbildung des technischen Nachwuchses. Um den Ausfall der für die höheren Schularten besonders qualifizierten Schüler und des Nachwuchses in den anderen Bereichen des kulturellen Lebens zu ersetzen, werden außerordentliche Vorschriften erlassen werden, die dem begabten Nachwuchs den Eintritt in solche Schulen und kulturelle Institutionen auf Grund nachgewiesener Begabung ohne Rücksicht auf die für Normalzeiten geltenden Formalitäten ermöglichen.

In der Slowakei wird das Schulwesen im Rahmen der kulturellen Gesamtpolitik des Staates, sowohl seiner Organisation wie auch seinem Geiste nach, völlig selbständig sein und in Übereinstimmung mit der slowakischen nationalen Ideologie stehen. Die Slowakische Universität in Preßburg wird ebenfalls sowohl in personeller wie auch in materieller Hinsicht vollkommen unabhängig sein, mit der Aufgabe, den spezifisch slowakischen Beitrag innerhalb der wissenschaftlichen Kultur der Tschechoslowakei zu leisten, ebenso wie das Slowakische Nationaltheater und die anderen künstlerischen Anstalten den slowakischen Beitrag innerhalb der künstlerischen Kultur der Tschechoslowakei erbringen werden.

Die neue Zeit und die neue internationale Stellung der Tschechoslowakei fordern nicht minder eine ideologische Revision ihres kulturellen Programms:

Es wird eine konsequente Demokratisierung durchgeführt, und zwar nicht nur dadurch, daß möglichst breiten Massen der Zugang zu den Schulen und den anderen Quellen der Bildung und Kultur ermöglicht wird, sondern auch in ideeller Richtung: durch eine Demokratisierung des Erziehungssystems und der Beschaffenheit der Kultur selbst, die nicht nur einer schmalen Bevölkerungsschicht, sondern dem Volke und der Nation zu dienen hat. Es wird eine Revision unseres Verhältnisses zur deutschen und madjarischen Kultur durch Enthüllung der in ihnen enthaltenen reaktionären Elemente in allen Bereichen durchgeführt werden. Die slawische Orientierung unserer Kulturpolitik wird in Übereinstimmung mit der neuen Bedeutung des Slawentums in der internationalen wie auch in unserer tschechoslowakischen Politik im besonderen verstärkt werden. In diese Richtung werden auch die Lehrpläne unserer Schulen und die kulturelle Orientierung unserer wissenschaftlichen und künstlerischen Anstalten ausgerichtet und verbessert werden. Nicht nur erneuert, sondern auch umgebaut wird das Slawische Institut in ein lebendiges politisch-kulturelles Gebilde mit engen Verbindungen zu den kulturellen Institutionen der anderen slawischen Nationen und Staaten.

Vollkommen neu aufgebaut wird auch in kultureller Hinsicht unser Verhältnis zu unserem größten Verbündeten – der UdSSR. Zu diesem Behuf wird nicht nur alles aus unseren Lehrbüchern und Lehrbehelfen entfernt, was dort an antisowjetischem Inhalt enthalten war, die Jugend wird auch in gebührender Weise über die UdSSR unterrichtet werden. Die russische Sprache wird deshalb im neuen Lehrplan die erste Stelle unter den Fremdsprachen einnehmen. Und es wird auch Vorsorge getroffen werden, daß unsere Jugend die erforderlichen Kenntnisse über Ursprung, Errichtung, Entwicklung, Wirtschaft und Kultur der UdSSR erwirbt. An den Universitäten werden zu diesem Zweck auch neue Lehrstühle errichtet: für die Geschichte der UdSSR, für die Wirtschaft der UdSSR und für das Recht der UdSSR.

All das wird im fortschrittlichen, demokratischen und nationalen Geist durchgeführt werden, wobei unsere Klassiker, die eine Kultur von höchstem Niveau geschaffen und sie zutiefst demokratisch und national gestaltet haben, als Vorbild maßgebend sein werden.

XVI
Bei Antritt ihres verantwortungsvollen Amtes auf heimatlichem Boden kann die neue Regierung unserem Volk nicht verschweigen, daß der Weg zur endgültigen Befreiung der ganzen Republik und zur Ausheilung der tiefen Wunden, die unseren Nationen von einem zügellosen Feind und niederträchtigen Verrätern zugefügt wurden, noch schwer, dornig, voll von Opfern und anstrengender Arbeit sein wird. Eines jedoch kann die neue Regierung unserem Volk auf dieser wie auf jener Seite der Front versprechen: daß die Regierung nach bestem Wissen und Gewissen das von ihr übernommene Programm erfüllen wird, daß sie sich immer und überall vom Interesse unserer Nationen und unserer Republik wird leiten lassen, daß sie nicht zulassen wird, daß in der befreiten Republik das ausbeuterische Interesse schmarotzender einzelner und Gruppen über die Interessen des arbeitenden Volkes in Stadt und Land die Oberhand gewinnt. Die Regierung vertraut fest auf die großen schöpferischen Fähigkeiten unseres Volkes, sie wird alles tun, um diese schöpferischen Fähigkeiten dadurch zu entfesseln und zu entwickeln, daß sie auf demokratischem Wege die Beteiligung der breitesten Massen unserer Nationen an dem alltäglichen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben organisieren und fördern wird, um auf diese Weise das Volk wirklich zur alleinigen Quelle der Staatsgewalt werden zu lassen.

Es folgen die Unterschriften der Mitglieder der Regierung in der Reihenfolge ihres Ernennungsdekretes:

Zdenek FierIinger
Joszef David , Klement Gottwald , Viliam Siroky , Dr. Jan Sramek, Jan Ursiny, Jan Masaryk, Ludvik Svoboda, Dr. Hubert Ripka, Vaclav Nosek , Dr. Vavro Srobar , Dr. Zdenek NejedIy , Dr. Jarosvlav Stransky, Vaclav Kopecky, BohumiI Lausman, Julius Duris , Dr. Ivan Pietor, Antonin Hasal, Frantisek Hala, Dr. Jozef Soltesz, Dr. Adolf Prochazka, Vaclav Majer, Dr. Vlado Clementis, Dr. Mikulas Ferjencik, Jan Lichner.