Sudetendeutscher Pressedienst (SdP)
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Wann wird das "Amnestiegesetz" in der Tschechischen Republik aufgehoben?

Mit Genugtuung haben wir vernommen, daß in Ravensburg 56 Jahre nach Kriegsende ein Judenmörder vor Gericht gestellt und verurteilt wurde.

Nachdem der Tatort Leitmeritz heute tschechische Republik ist, hat das tschechische Außenministerium das Urteil begrüßt und so kommentiert:

,,Es macht auch Jahrzehnte nach dem Zweiten Wettkrieg Sinn, die Ereignisse von damals objektiv aufzuarbeiten"

Sehr gut.
Denn im Zuge einer objektiven Aufarbeitung geschichtlicher Ereignisse wird man ja in der tschechischen Republik nunmehr ehest daran gehen, die bislang ungesühnten Verbrechen an der Sudetendeutschen Volksgruppe, Vertreibung von 3,5 Millionen Mitbürgern, insbesonders aber Ermordung von 241.000 Menschen, gerichtsanhängig zu machen.

Zur Verfolgung tschechischer Mörder von Sudetendeutschen ist es allerdings nötig, jenes Gesetz vom 8.Mai 1946 aufzuheben, das all jene Tschechen straffrei stellt, die nach dem Krieg Angehörige der ungarischen oder deutschen Volksgruppe gepeinigt oder ermordet haben.

Wie bald also wird der erste tschechische Mörder an Sudetendeutschen vor ein tschechisches Gericht gestellt?

Positive Aussichten – oder vielleicht doch nicht? Gilt das tschechische Recht vielleicht auch in Zukunft nicht für die Verbrechen an den Sudetendeutschen?

Wie steht es um ein europäisches Rechtsbewußtsein der Tschechen, wie steht es tatsächlich um ihre EU-Reife?

Immerhin hat die diesbezügliche Resolution des Europäischen Parlaments deutlich gemacht, daß Europa dabei ist, die Ereignisse der Nachkriegszeit im Sinne der Gerechtigkeit aufzuarbeiten

Wir warten auf Antwort aus der tschechischen Republik und vom Ballhausplatz!

11. Mai 2001